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Ausgangsbeschränkung im Vogtland ab Montag aufgehoben

Lockerungen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens in Sachsen

Wie in ganz Sachsen gelten ab Montag im Vogtland leicht gelockerte Beschränkungen im öffentlichen Leben. Wesentliche Lockerungen der bisherigen Maßnahmen sind der Wegfall der Ausgangsbeschränkungen. Es ist künftig erlaubt, die eigene Wohnung auch ohne triftigen Grund zu verlassen. Der Aufenthalt ist außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Hauses nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis des eigenen Hausstandes gestattet.

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Erster Corona-Fall im Vogtland

Das beschloss das Kabinett auf seiner Sitzung am Freitag. Grundlage dieser Änderungen sind die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Standards, die alle Bundesländer im Rahmen eigener Rechtsverordnungen nun verbindlich festlegen. Ziel der sächsischen Verordnung bleibt es, Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden, damit seine Ausbreitung zu bremsen und die Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen. Dies soll die Gesundheit der Bevölkerung schützen, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe beschränken und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung bewahren. 

Mund-Nasen-Bedeckungspflicht bei Einkauf und Fahrten mit Bus und Bahn

Auch künftig ist jede Bürgerin und jeder Bürger angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen als den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Für alle gilt eine Kontaktbeschränkung. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einzuhalten (außer zu Angehörigen des eigenen Hausstandes), um die Ansteckung zu vermeiden. Dies gilt für alle Lebensbereiche, auch für Arbeitsstätten. Es wird dringend empfohlen, im öffentlichen Raum und insbesondere bei Kontakt mit Risikopersonen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Verpflichtend ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs und beim Aufenthalt in Einzelhandelsgeschäften. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer empfiehlt generell das tragen eines Mundschutzes.

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Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus zu reduzieren, bleiben die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen, Ausflüge und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch für überregionale tagestouristische Ausflüge.

Untersagt bleiben weiterhin Veranstaltungen und Ansammlungen jeglicher Art. Im Einzelfall können jedoch auf Antrag Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Landkreise oder kreisfreien Städte erteilt werden. Zudem können Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen mit bis zu 15 Besuchern stattfinden. Geschlossen bleiben jegliche Einrichtungen und Angebote für den Publikumsverkehr. Ausgenommen sind unter anderem nur staatliche und freie Schulen zum Zweck der Prüfungsvorbereitung, Hochschulen und die Berufsakademie, Fachbibliotheken und Archive, Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Kitas zur Notbetreuung.

Einkaufszentren bleiben weiterhin geschlossen

Eine Öffnung ist weiterhin für Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel und für Waren der täglichen Grundversorgung erlaubt. Zudem können weitere Ladengeschäfte des Einzelhandels jeder Art bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern geöffnet werden. Unabhängig von der Fläche zulässig ist die Öffnung von Ladengeschäften von Handwerksbetrieben, Tankstellen, Autohäusern, Fahrradläden, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägigen Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierenden und selbstvermarktenden Baumschulen und Gartenbaubetrieben, Läden für Tierbedarf sowie von Garten- und Baumärkten. Einkaufszentren bleiben weiterhin geschlossen. Erlaubt ist dort wie bisher nur die Öffnung von Geschäften des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung sowie von Läden, die über einen separaten Kundeneingang von außen verfügen.

 

Untersagt bleibt die Öffnung von Gastronomiebetrieben jeder Art sowie Hotel- und Beherbergungsbetriebe zu touristischen Zwecken. Ebenso ist der Betrieb von Dienstleistungsbetrieben mit unmittelbarem Kundenkontakt untersagt – mit Ausnahme notwendiger medizinischer Behandlungen.

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Die bestehenden Besuchsverbote für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Altenheime, Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen sowie stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bleiben bis auf wenige Ausnahmen gültig.

Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 3. Mai 2020.

Ebenfalls in seiner heutigen Sitzung hat das Kabinett beschlossen, die Geltungsdauer der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung sowie der Allgemeinverfügungen »Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen«, »Tagespflege (SGB XI)«, »Alten-, Pflegeheime, ambulante Wohngruppen, Wohngruppen für Menschen mit Behinderung«, »Werkstätten für Menschen mit Behinderung«, »Stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche« bis einschließlich 3. Mai 2020 zu verlängern. Die vorgenommenen Änderungen dienen lediglich der Anpassung an die geänderte Sächsische Corona-Schutz-Verordnung.

Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger ist die Hotline 0800 1000214 geschaltet, diese ist täglich von 7-18 Uhr, am Wochenende von 12-18 Uhr erreichbar.

Allgemeinverfügung für eingeschränkten Schulbetrieb in Sachsen

Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft bleiben bis einschließlich 3. Mai geschlossen. Unterricht und schulische Veranstaltungen finden in dieser Zeit für einen Großteil der Schülerinnen und Schüler nicht statt. Nur für die Schüler aller Abschlussklassen an den Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen werden die Schulen nach den Osterferien wieder geöffnet. Konsultationen, die Durchführung von Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen können damit stattfinden.

Die Schulen werden ab dem 20. April vorerst ausschließlich für das Personal geöffnet, welches zur Vorbereitung der Schüler auf ihre Prüfungen notwendig ist. Erst ab dem 22. April beginnt die eigentliche Prüfungsvorbereitung für die Schülerinnen und Schüler. Konsultationen für Abiturientinnen und Abiturienten sind allerdings schon ab dem 20. April möglich. Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen und sind nur für Kinder in der Notbetreuung zugänglich.

Kindernotbetreuung auf alle Angehörige der Rechtspflegeberufe ausgeweitet

Mit der heute erlassenen Neufassung der Allgemeinverfügung zur Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen anlässlich der Corona-Pandemie können künftig neben Justizangehörigen auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare und rechtliche Betreuerinnen und Betreuer die Kindernotbetreuung in Anspruch nehmen, sofern sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind.

Justizministerin Katja Meier: »Ich habe mich in den letzten Wochen dafür eingesetzt, dass neben der Justiz auch die rechtsberatenden und vorsorgenden Berufe an der Kindernotbetreuung teilnehmen können. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare und die rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer sind unverzichtbare Bestandteile unseres Rechtsstaates und damit der essentiellen Versorgung unserer Bevölkerung mit grundrechtsrelevanten Dienstleistungen. Sie sichern den Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Recht, auch und gerade in Notzeiten wie diesen.«

Bisher stand die Inanspruchnahme der Kindernotbetreuung im Justizbereich nur dem Personal der Gerichte, Staatsanwaltschaften und dem Justizvollzug offen. Die vergangenen Wochen haben aber gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger Sachsens trotz oder gerade wegen der allgemeinen Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie einen hohen Bedarf an Rechtsberatung, Vorsorge und Betreuung haben. Mit der Öffnung der Kindernotbetreuung für die Angehörigen der Rechtspflegeberufe können ab kommender Woche sämtliche dieser Rechtsdienstleistungen weiter uneingeschränkt von den Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen werden. (mr)

Mehr zum Corona-Virus:

» Corona-Ticker Vogtland – Die Pandemie im Vogtland hier im Überblick…

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2020-04-17

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