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VOGTLAND TV
  • Donnerstag, 25 Juli 2024, 10:48 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.

Gehwegparker in Plauen abgestraft

Ordnungsamt: Gehwegparken auf der Jocketaer Straße ist unzulässig

Schlechte Karten für Gehwegparker: In Plauen hat das Ordnungsamt entlang der Jocketaer Straße Autofahrer abgestraft. Jahrelang habe es laut Anwohnern niemand gestört und nun gab es gleich zwei Knöllchen hintereinander. Warum es am Ende für die Autofahrer gut ausging, sehen Sie im Reel.

Oft ein Problem: Zugeparkte Gehwege. Gerade bei engen Fußwegen führt das Parken halb auf dem Gehweg zu verärgerten Fußgängern. Besonders breit ist der Fußweg entlang der Jocketaer Straße in Plauen und trotzdem hat das Ordnungsamt hier die Autofahrer mit Knöllchen abgemahnt.

Jahrelang würden die Anwohner schon halb auf dem Gehweg parken. Nie wurde dies mit Strafzetteln beanstandet, sagt Autofahrer Frank Adamek. Der Gehweg sei breit genug. Die Anwohner fühlen sich schikaniert. Einige hätten sogar einen Strafzettel ohne Knöllchen am Auto bekommen.

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Gewegparker in Plauen abgestraft
Gewegparker in Plauen abgestraft

Parken Autos auf der Straße, sei es mehrfach schon vorgekommen, dass Rückspiegel durch Lastwagen abgefahren wurden. Daher parken die Anwohner halb auf dem Gehweg. Die Bewohner der Jocketaer Straße fordern eine Prüfung der Situation durch das Ordnungsamt der Stadt Plauen.

Martin Gabriel vom Ordnungsamt Plauen teilt Vogtland TV auf Anfrage mit:

Die Feststellungen erfolgten im Zuge von Maßnahmen mit anderer Schwerpunktsetzung. Grundsätzlich ist zu sagen, dass das Gehwegparken auf der Jocketaer Straße unzulässig ist und der entsprechende Tatbestand nach bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog erfüllt ist.

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Die Auswertung der Feststellungen hat jedoch ergeben, dass wir den baulichen Gegebenheiten auf der Jocketaer Straße im Hinblick auf die Breite der Parkbuchten Rechnung tragen. Demnach werden künftig nur Fahrzeuge verwarnt, welche sich mehr als zur Hälfte auf dem Gehweg befinden.

Wir es weiter heißt, seien nach erfolgter interner Prüfung alle Verfahren eingestellt. Sofern Zahlungen bereits geleistet wurden, wurden diese an die Fahrzeughalter zurückbezahlt.

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