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Schlachtabfälle oder Tierkadaver liegen immer wieder im Wald

Vogtlandkreis ermittelt immer wieder zu anonymer Tierkadaver-Entsorgung

In einem Waldstück zwischen Theuma und Bergen wurde durch Spaziergänger ein totes Kalb aufgefunden. Die kontaktierte Polizei zog im Anschluss das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandes zur Bergung des Tierkadavers hinzu.

Schlachtabfälle oder Tierkadaver liegen immer wieder im Wald. Foto: Vogtlandkreis
Schlachtabfälle oder Tierkadaver liegen immer wieder im Wald. Foto: Vogtlandkreis

„Bei dem Kalb handelte es sich um ein weibliches, schätzungsweise drei Wochen altes Tier. Die Ohrmarken wurden bewusst entfernt. Eine Ermittlung des Tierhalters ist somit nicht möglich“, sagt Bettina Thoß, Sachgebietsleiterin Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tierarzneimittel im Landratsamt des Vogtlandkreises.

Diese fügt hinzu: „In der Vergangenheit wurden uns immer wieder Fälle bekannt, in denen Schlachtabfälle oder Tierkadaver illegal im Wald oder an anderen Stellen entsorgt wurden. Manch einem scheint nicht bewusst zu sein, dass alle toten Tiere, mit Ausnahme von Wildtieren, dem Tierkörperbeseitigungsrecht unterliegen. Tierkörper, Schlachtabfälle und andere tierische Nebenprodukte können zu einem Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier werden, sofern sie nicht fachgerecht entsorgt werden. Daher besteht für diese Materialien eine Beseitigungspflicht.“

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Der Weg der Entsorgung ist dabei genau vorgegeben. Diese Beseitigungspflicht besteht selbstverständlich auch für tierische Abfälle aus Hausschlachtungen.

In Sachsen ist der Zweckverband TBA Sachsen in Lenz mit der Entsorgung und Abholung von Tierkörpern, Schlachtabfällen und anderen tierischen Nebenprodukten beauftragt. Fallen in einem Haushalt oder Betrieb entsorgungspflichtige Produkte an, ist es deren Pflicht, dies dem Zweckverband zu melden und bei der Abholung mitzuwirken (Telefon 035249 – 735-0, Telefax 035249 – 735-25, E-Mail: auftragsannahme@tba-sachsen.de).

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen bis zu einhunderttausend Euro geahndet werden können. Wenn Tierkadaver oder Schlachtabfälle illegal entsorgt werden, ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer zur Entsorgung verpflichtet!

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