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Große Hitze: Im Vogtlandkreis gelten Waldbrandstufe 4 und ein Wasserentnahmeverbot

Bisher ein Wald- und drei Feldbrände im Vogtlandkreis

Die langanhaltende Trockenheit im Juni, verbunden mit Tageshöchsttemperaturen von über 30 °C und teilweise böigem Wind, führte bereits mehrfach in diesem Jahr zu einer erhöhten Brandgefährdung der Wälder.

Waldbrandgefahr im Vogtlandkreis. Foto: Archiv
Waldbrandgefahr im Vogtlandkreis. Foto: Archiv

Wie die Forstbehörde des Vogtlandkreises mitteilt, wird im Vogtlandkreis die Waldbrandgefahrenstufe 4 ausgerufen. Grundsätzlich gelten für Erholungssuchende bei jedem Waldbesuch ein generelles Rauchverbot sowie ein Verbot zum Umgang mit offenem Feuer. Der Wald und Waldwege dürfen zudem nicht mit Kraftfahrzeugen befahren und die Zufahrten müssen für die Feuerwehr und Rettungskräfte offen gehalten werden.

Bis Mitte Juli diesen Jahres wurde im Vogtlandkreis bisher nur ein Waldbrand verzeichnet, welcher vermutlich durch menschliches Fehlverhalten entstand. Außerhalb des Waldes gab es drei Feldbrände.

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Ab Waldbrandgefahrenstufe „4“ gilt:

  • Aktiver Brandschutz durch äußerste Vorsicht im Wald.
  • Waldwege sollten nicht mehr verlassen werden.
  • Die Forstbehörde kann besonders gefährdete Waldbereiche zum Schutz des Waldes oder seiner Besucher sperren.
  • Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze im und in einer Entfernung von weniger als 100 Meter zum Wald dürfen nicht genutzt werden, Feuerwerken wird in diesem Bereich nicht mehr zugestimmt.

Die aktuelle Waldbrandwarnstufe ist hier im Internet oder mit der App „Waldbrandgefahr Sachsen“ abrufbar.

Wasserentnahmeverbot im Vogtlandkreis

Da die Trockenheit auch im Vogtland weiter anhält und nach den derzeitigen Wetterprognosen die niedrigen Wasserstände der vogtländischen Gewässer auch in den kommenden Wochen nicht durch Niederschläge ausgeglichen werden können, hat der Vogtlandkreis entschieden, dass Eigentümern und Anliegern ab sofort bis auf Widerruf die Wasserentnahme an oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen untersagt wird.

Nicht betroffen sind Wasserentnahmen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Das Schöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des Gemeingebrauchs ist bei ausreichender Wasserführung weiterhin zulässig. Dies sollte jedoch mit höchster Zurückhaltung erfolgen.

Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße festgestellt, kann dies als Ordnungswidrigkeit und mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro geahndet werden.

Die für die Maßnahme gültige Allgemeinverfügung gilt bis zum 16.10.2023 und ist unter www.vogtlandkreis.de unter Bekanntmachungen im Amtsblatt vom 12.07.2023 veröffentlicht.

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