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Geflügelpest im Vogtland: Sperrbezirke wieder aufgehoben

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 30.03.2021 im Vogtland wird wieder aufgehoben.
Darüber informiert das Veterinäramt des Vogtlandkreises. In dieser Verfügung wurden Schutzmaßregeln nach der amtlichen Feststellung eines Ausbruchs der Geflügelpest definiert. So annulliert das Veterinäramt die Sperrbezirke und die Beobachtungsgebiete um die Seuchenausbruchsbetriebe in der Gemeinde Pöhl und jener in der Stadt Plauen.

Landratsamt in Plauen
Landratsamt in Plauen. Foto: Spitzenstadt.de

Das allen Gemeinden am 26. April 2021 zugehende Papier unterlegt die Maßnahmen inhaltlich wie folgt:

In der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 30.03.2021 angeordneten Maßnahmen unter den Punkten 3. – 6. werden mit Wirkung dieser tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum 27.04.2021 aufgehoben. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 15.03.2021 über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel – ausgenommen davon sind Laufvögel – zum Schutz vor der Geflügelpest im Risikogebiet (gesamter Vogtlandkreis) wird mit Wirkung dieser tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum 27.04.2021 aufgehoben.

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In zwei Geflügelbeständen im Vogtland war es zu Ausbrüchen der Geflügelpest (Aviäre Inflienza) gekommen, zum einen im Ortsteil Ruppertsgrün der Gemeinde Pöhl und zum anderen im Ortsteil Neundorf der Stadt Plauen. Beide Geflügelbestände wurden Ende März sachgemäß gekeult und beseitigt. Um die beiden betroffenen Betriebe wurden Sperrbezirke mit einem Radius von 3 Kilometern und Beobachtungsgebiete mit einem Radius von 10 Kilometern festgelegt. weiterlesen…

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