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Bienenvölker in Krebes von „Amerikanischer Faulbrut“ befallen

Veterinäramt legt Sperrbezirk fest

Über den erneuten Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut, einer Bienenseuche, informiert das Lebensmittel- und Veterinäramt des Vogtlandkreises. So wurde der Ausbruch bereits am 4. Mai 2022 in einem Bienenbestand der Gemeinde Krebes amtlich festgestellt. Infolge dessen gilt ein Sperrbezirk von einem Kilometer Radius um den Ausbruchsbestand der Amerikanischen Faulbrut, der in einer Allgemeinverfügung festgehalten ist.

Amerikanische Faulbrut im Vogtland. Foto: Archiv/Spitzenstadt.de
Amerikanische Faulbrut im Vogtland. Foto: Archiv/Spitzenstadt.de

Alle Halter von Bienen im gesamten Vogtlandkreis, deren Bienenhaltung dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises und der Sächsischen Tierseuchenkasse noch nicht bekannt sind, haben demnach ihre Bestände unverzüglich mit Angabe von Anzahl und Standort ihrer Bienenvölker anzuzeigen unter:

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises
Stephanstraße 9, 08606 Oelsnitz
Tel. 03741 300-3601, Fax 03741 300-4075,
E-Mail: veterinaeramt@vogtlandkreis.de

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Wie das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises weiterhin mitteilt, werden alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk unverzüglich amtstierärztlich auf Amerikanische Faulbrut untersucht. Eine erneute Untersuchung steht frühestens zwei, jedoch spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes an.

Dr. Anne Schilder, Amtsleiterin des Lebensmittel- und Veterinäramtes ergänzt: „Wir legen allen Bienenhaltern im Sperrbezirk dringlichst ans Herz, Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen oder von ihrem Standort zu entfernen oder in diesen einzubringen.“
Wie die neue Allgemeinverfügung des Weiteren festlegt, darf erzeugter Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist, weiterhin abgegeben werden.

Abschließender Hinweis an die Imker: Nicht mehr durch Völker besetzte Bienenwohnungen sollen nach wie vor bienendicht verschlossen gehalten werden.

Keine Amerikanischen Faulbrut in Rodewisch mehr

Die Allgemeinverfügung vom 28.06.21, die das Gebiet zwischen Rodewisch Rebesbrunn, Neuer Wildenauer Straße und Ludwigsburg wegen der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen zum Sperrbezirk erklärte, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Nach Eingang der Untersuchungsbefunde kann das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises Entwarnung geben, die Amerikanische Faulbrut ist im oben genannten Gebiet erloschen.

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