Anzeige

Reiserücktrittsversicherung deckt nicht immer alle Kosten

Warum die Verbraucherzentrale zu Einzelpolicen rät

Ein Ehepaar aus dem Vogtland freute sich auf den Türkei-Urlaub. Für die Anreise zum Flughafen buchten sie zur Pauschalreise einen Zubringerbus, doch die Reise nahm ein abruptes Ende: Denn über den zugewiesenen Sitzplätzen im Bus befand sich ein Gitterkorb, der sehr niedrig angebracht wurde.

Verbraucherzentrale Auerbach. Foto: Spitzenstadt.de/Archiv
Verbraucherzentrale Auerbach. Foto: Spitzenstadt.de/Archiv

Beim Setzen stieß die Ehefrau mit dem Kopf an diesen Korb und zog sich eine klaffende Platzwunde zu. An eine Weiterreise war daher nicht zu denken. Vielmehr musste sich das Ehepaar in die Notaufnahme begeben, um die Wunde behandeln zu lassen.

Da der Reisepreis bereits vollständig bezahlt war, wandten sich die Vogtländer an ihre Reiserücktrittsversicherung. Dabei waren sie sich sicher, dass der volle Reisepreis ersetzt werden würde, denn dafür – so die Meinung des Ehepaars – sei diese Versicherung ja schließlich da. Verwundert waren beide, als ihnen 200 Euro vom Reisepreis abgezogen und nicht ersetzt wurden. Klärend wandten sie sich an die Verbraucherzentrale Auerbach.

Anzeige

Nach Prüfung des Falles mussten die Rechtsexpertinnen jedoch mitteilen, dass die vorliegende Reiserücktrittsversicherung einen Selbstbehalt von je 100 Euro pro Kopf vorsieht. Die Versicherung wurde über ihre Bank gleichzeitig mit der Kreditkarte geschlossen. Das Ehepaar war sich dieser Selbstbeteiligung nicht bewusst und deshalb sehr enttäuscht.

Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt beim Abschluss von Reiseversicherungen genau in die Versicherungsbedingungen zu schauen. „Oft gibt es Ausschlüsse oder Eigenanteile im Versicherungsfall, bei denen die Betroffenen auf einem gewissen Teil der Reisekosten sitzen bleiben“, informiert Heike Teubner, Leiterin der Beratungsstelle in Auerbach.

Diese Tatsache ist besonders ärgerlich, wenn die Kosten für den Reiserücktritt nur geringfügig über dem Selbstbehalt liegen. Um solchem Frust vorzubeugen, raten die Reiserechtsexpertinnen zu Einzel-Jahrespolicen, die einerseits den vollen Rücktrittsbetrag übernehmen und andererseits Kosten für alle Reisen eines Jahres bis zur vertraglich vereinbarten Höhe decken.

Fragen zu Versicherungen und deren Notwendigkeit beantwortet die Verbraucherzentrale in Auerbach. Beratungstermine sind unter 03744 – 219 641 oder www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung möglich.

Anzeige

vorherigen Artikel lesen

Sicher unterwegs: Die wichtigsten Autozubehörteile für Ihre Sicherheit

nächsten Artikel lesen

Reiseverkehr Ostern 2024 – So sicher ist es auf den Straßen