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Aktion der Verbraucherzentrale in Auerbach zu Inkassokosten

Die Verbraucherzentrale Auerbach mit neuer Aktion zum Thema „Inkassokosten“.

Bis zum 30.6.2016 werden Inkassoschreiben gesucht, um prüfen zu können, ob Im vergangenen Jahr haben wir bereits Verbraucherbeschwerden erfasst. In diesem Jahr werden ausschließlich Inkassoschreiben/Inkassovorgänge – von heute an bis zum 30. Juni – erfasst. Es soll geprüft werden, ob und in welchem Umfang Inkassounternehmen überhöhte Kosten geltend machen. Unter anderen stellt sich die Frage, ob Inkassokosten in Höhe von 80 Euro für eine Forderung von 6 Cent berechtigt sind.

„Wir wollen wissen in welcher Höhe Forderungen geltend gemacht werden und wie sie sich zusammensetzen. Denn bislang gibt es noch keine klare Regelung wie hoch die Gebühren der Inkassodienste sein dürfen“, erklärt Heike Teubner von der Verbraucherzentrale in Auerbach.

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Klar ist nur: Inkassodienstleister dürfen nicht mehr Gebühren als Rechtsanwälte verlangen. Es scheint jedoch, dass die Inkassovergütung sich um ein Vielfaches erhöht, da weitere Kostenpositionen, wie beispielsweise Kontoführungsgebühren und unberechtigte Recherche- und Ermittlungskosten berechnet werden. Die Inkassokosten sind dabei eigentlich abhängig von der Höhe der ausstehenden Zahlung. Je höher diese ist, desto höher ist auch die Inkassorechnung. Eine Übersicht bietet die Tabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Vogtländer können ihre Inkassoschreiben an die Verbraucherzentrale in Auerbach, Am Graben 12 senden oder persönlich abgeben. (verbraucherzentrale/seb)

2016-03-24

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