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Unternehmerin nach Baustellenprüfung in Plauen verurteilt

Sozialbeiträge und Löhne von rund 39.000 Euro nicht gezahlt

Das Amtsgericht Gera verurteilte eine 55jährige Bauunternehmerin aus Südost-Thüringen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Weiterhin muss die Verurteilte eine Geldbuße in Höhe von 6.800 Euro zahlen sowie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, teilte das Hauptzollamt Erfurt am Freitag mit.

Bei einer verdachtsunabhängigen Baustellenprüfung im Jahre 2006 in Plauen gaben einige Arbeitnehmer gegenüber den Zöllnern des Hauptzollamtes Erfurt an, dass sie für ihre Arbeit 7,50 Euro pro Stunde verdienten. Zu dieser Zeit befand sich der Firmensitz dieses Baubetriebes in den westlichen Bundesländern, so dass den Beschäftigten jedoch ein gesetzlicher Mindestlohn von 10,20 Euro zugestanden hätte.

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Im Ergebnis der durch die Staatsanwaltschaft Gera geführten Ermittlungen stellten die Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt fest, dass die Bauunternehmerin, die zwischenzeitlich ihren Firmensitz nach Südost-Thüringen verlagerte, rund 19.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen sowie Löhne und Urlaubskassenbeiträge in Höhe von insgesamt rund 20.000 Euro nicht gezahlt hatte.

Die Ermittlungen der Zöllner brachten noch weitere Verstöße ans Tageslicht:

Zwei Arbeitnehmer beschäftigte die Bauunternehmerin ohne sie bei der Krankenkasse anzumelden. Für die beiden Arbeitnehmer bestand somit kein Versicherungsschutz, obwohl ihnen die Sozialvesicherungsbeiträge vom Lohn abgezogen wurden. (pm)

2010-03-05

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