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Shopping-Sonntage im Advent in Plauen bleiben

Vier aufeinanderfolgende Sonntage verkaufsoffen im Advent – in Plauen bleibt das vorerst so. Dies teilt Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer in einem Brief an die anwaltliche Vertretung der evang.-luth. Landeskirche mit.

Diese hatten die Stadt Plauen aufgefordert, die erlassene Rechtsverordnung für die Stadt Plauen dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Bautzen in der Rechtsstreitsache der Landeskirche gegen die Stadt Böhlen anzupassen, nach dem es untersagt ist, an allen 4 Sonntagen in der Adventszeit zu öffnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da durch die Stadt Böhlen Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt wurde.

„Plauen beabsichtigt keine Änderung der erlassenen Rechtsverordnung sofort“, erklärt Oberdorfer. Dies sei darin begründet, „dass derzeit kein rechtskräftiges Urteil in der Verwaltungsrechtssache vorliegt“. Sollte nun das Bundesverwaltungsgericht das Urteil im Revisionsverfahren zu Gunsten der Landeskirche bestätigen, wird das wegweisend für alle sächsischen Kommunen sein. „Im Falle eines rechtskräftigen Urteils wird sich die Stadt Plauen natürlich fügen und eine Änderung der Rechtsverordnung veranlassen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen“, erklärt Oberdorfer in seinem Schreiben.

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Hintergrund ist die erst im März 2007 durch den Sächsischen Landtag getroffene Entscheidung, dass die jährlichen nur noch vier verkaufsoffenen Sonntage (bis dahin waren es sechs verkaufsoffene Sonntage im Jahr) im Gegensatz zur bis dahin geltenden Regelung auf einander folgend auch im Advent angeboten werden dürfen. Dagegen lehnten sich die Kirchen auf. Der Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig formulierte, das Problem sei, dass aus Sicht der Landeskirchen bei einer Ladenöffnung an vier aufeinanderfolgenden Sonntagen der Wochenrhythmus für einen längeren Zeitraum im Jahr unterbrochen werde. Und dies widerspreche dem grundlegenden Anliegen des Sonntagsschutzes.

Dies bestätigt das Oberverwaltungsgericht – denn durch das Aufeinanderfolgen der Sonntage sei der verfassungsmäßig garantierte Sonntagsschutz verletzt worden. Es ist nun Aufgabe des Bundesverwaltungsgerichtes darüber zu befinden, ob die Rechtsauffassung des OVG zutreffend ist. Der Plauener Einzelhandel bereitet sich seit vielen Wochen auf das große Geschäft im Advent vor. Die Werbung darauf ist eingeleitet. Eine gegenteilige Gerichtsentscheidung kurz vorher wäre fatal. „Wenn es zu einer Neubewertung käme, hoffe ich, dass erst für 2010 ein anderer Beschluss durch den Stadtrat getroffen werden muss.“ so Ralf Oberdorfer. (pl)

2009-09-28

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