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Jugendhilfeförderung mit Einsparungen im Vogtland

Freie Träger müssen Kürzungen hinnehmen

 

Der Jugendhilfeausschuss des Vogtlandkreises hat die Finanzierung der freien Träger der Jugendhilfe mit einem Vorbehalt beschlossen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage im Freistaat Sachsen hat das Sozialministerium die Jugendpauschale um 30% gekürzt. Dadurch hat der Vogtlandkreis rund 230.000 Euro weniger Einnahmen aus Dresden.

 

Folglich kann die Finanzierungszusage an die Jugendeinrichtungen nur zu 92% getroffen werden. 8% muss jeder Träger bereits in diesem Jahr einsparen. Zugleich konnten durch den Wegfall einer Koordinatorenstelle im Familienbereich sowie die Aquirierung von Landesfördermitteln für die Suchtprävention durch die Arbeiterwohlfahrt Vogtland weitere freie Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die 8%-Einsparung schlägt sich insgesamt mit 170.000 Euro weniger Ausgaben im Kreishaushalt nieder. Vorerst wird eine Pauschalkürzung vorgenommen. Allerdings sollen Arbeitsgruppen in nächster Zeit Prioritätenlisten erstellen. Der Vogtlandkreis muss festlegen, welche Aufgaben als notwendig eingestuft werden, dazu soll es auch Gespräche mit den Einrichtungen geben. Das Gieskannensystem möchte man unter allen Umständen abschaffen.

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Gerade im Präventivbereich will die Verwaltung das Angebot unter allen Umständen erhalten. Dazu sagte Landrat Lenk etwas salopp: “Wenn wir ein Kind aus der Heilerziehung bekämen, hätten wir die 200000 Euro bereits eingespart.” Die rund 800 bedürftigen Jugendlichen im Vogtland kosten circa 9 Millionen Euro. Man möchte dieser Entwicklung entgegensteuern.

 

Ein weiterer Protest gegen die Entscheidung des Ministeriums hielt der Landrat für nicht nötig. Die Kürzungen seien bereits beschlossene Sache. Die finanzielle Situation lässt keine Spielräume zu. Lenk betrachtet die künftige Aufgabenstellung aber auch als eine sehr spannende. Immerhin musste man derartige Einschnitte und das ausschließliche Tätigen gezielter, langfristig wirkender Investitionen in diesem Umfang seit der Wiedervereinigung noch nicht vollziehen. (ce)

 

2010-02-11

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