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Adventssonntag: OVG gibt Plauener Antrag nicht statt

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das beanstandete geltende Berliner Ladenöffnungsgesetz mit entsprechender Begründung zu den Adventssonntagen in diesem Jahr noch für anwendbar erklärt hat und somit in Berlin in diesem Jahr an allen vier Adventssonntage die Geschäfte geöffnet haben dürfen, hat die Stadt Plauen beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht beantragt, dieser Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts zu folgen und dies auch für Plauen zuzulassen.

„Leider hat sich das Sächsische Oberverwaltungsgericht unserer Argumentation nicht angeschlossen“, so Bürgermeister Manfred Eberwein. Damit werden die Geschäfte in Plauen außer an den Wochentagen noch am 4. Adventssonntag geöffnet haben. „Der Weihnachtsmarkt indes hat jeden Tag geöffnet, das heißt, ein Besuch zu einem vorweihnachtlichen Bummel in Plauen lohnt an jedem Tag“, lädt der Bürgermeister alle ein, nach Plauen zu kommen. pl

2009-12-03

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