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Schleusung in Oelsnitz im Vogtland vereitelt

Sicherheitskooperation Schlüssel zum Erfolg

 

Neun unerlaubt eingereiste moldauische Staatsangehörige und vier Personen, denen Einschleusen von Ausländern vorgeworfen wird, sind in in Oelsnitz aufgegriffen worden. Beteiligt an diesem behördenübergreifenden Fahndungserfolg im Vogtland waren Beamte des Zolls, der Gemeinsamen Fahndungsgruppe (GFG) von Bundespolizei und Polizeidirektion Zwickau und der Bundespolizeiinspektion Klingenthal.

Polizei am Einsatzort

 

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Zunächst war einer Streife der GFG kurz vor 19:00 Uhr in Wernitzgrün ein in Richtung Tschechien fahrender Pkw Dacia mit moldauischem Kennzeichen aufgefallen, bei der anschließenden Kontrolle war der Wagen mit einem 34-jährigen Rumänen besetzt, der angab, in Tschechien zu wohnen. Gegen 21:45 Uhr stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei dann das Fahrzeug auf einem Supermarktparkplatz in Oelsnitz/Vogtl. fest, nun befand sich neben dem bereits bekannten Fahrer ein weiterer Rumäne im Alter von 35 Jahren als Beifahrer sowie fünf moldauische Staatsangehörige – drei Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 21 und 44 Jahren – darin.

 

Zuvor hatten Zollbeamte gegen 20:20 Uhr in der Ortslage Oelsnitz im Vogtland einen Transporter VW Crafter überprüft, welcher mit zwei Staatsangehörigen der Republik Moldau im Alter von 31 und 45 Jahren als Fahrer und Beifahrer besetzt war. Die Nachschau im Fahrzeug legte nahe, dass sich kurz zuvor weitere Personen darin befunden hatten. Bei der daraufhin durchgeführten Nahbereichsfahndung griffen Zöllner und Bundespolizisten etwa zeitgleich jeweils zwei weitere Moldauer – Männer im Alter zwischen 23 und 30 Jahren – an verschiedenen Orten in Oelsnitz auf und nahmen sie in Gewahrsam.

 

Gegen die Fahrer und Beifahrer beider Fahrzeuge hat die Bundespolizei Ermittlungen wegen Einschleusen von Ausländern eingeleitet, weil nach derzeitigen Erkenntnissen davon auszugehen ist, dass die neun anderen Personen zum Zweck der Aufnahme einer illegalen Erwerbstätigkeit in das Bundesgebiet verbracht wurden. Nach Abschluss der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen werden alle Personen aus dem Gewahrsam mit einer entsprechenden Ausreiseaufforderung entlassen oder an die zuständige Ausländerbehörde mit dem Ziel der Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen übergeben. Gegen alle Beschuldigte wurde Strafanzeige erstattet, die Ermittlungen dauern an. (ots)

2020-12-07

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