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74 Prozent im Vogtland vollständig geimpft

Auffrischungsimpfungen schon nach drei Monaten möglich

Im Zuge der drohenden fünften Infektionswelle, die durch Omikron voraussichtlich eine hohe Zahl an Corona-Fällen mit sich bringen wird, ist es wichtig, dass die Impfkampagne im Vogtlandkreis auch weiterhin voranschreitet. Landrat Rolf Keil: „Jede Impfung zählt! Insofern tragen auch die vielen kleineren Impfaktionen in den Gemeinden zum weiteren Anstieg der Impfquote im Vogtlandkreis bei. Ich bin dankbar für das große Engagement der Initiatoren“.

Der Anmeldebereich im Impfzentrum von Plauen im Stadtteil Neundorf. Foto: Sebastian Höfer
Der Anmeldebereich im Impfzentrum von Plauen im Stadtteil Neundorf. Foto: Sebastian Höfer / Archiv

Derzeit sind Impfungen, zum Teil auch ohne Termin an den drei festen Impfstandorten in Eich (ehem. Spektrum-Center), Plauen (Mehrzweckhalle im Behördenzentrum) und Markneukirchen (in der Musikhalle) möglich. Dies betrifft sowohl Erst-, Zweit- als auch Auffrischungsimpfungen. Ausführliche Informationen gibt es jederzeit unter www.vogtlandkreis.de/corona-impfung.

Mit einer Impfquote von 73,7% (vollständig geimpft) nimmt der Vogtlandkreis im landesweiten Vergleich noch immer die Spitzenposition ein. Sachsenweit sind 61,2% vollständig geimpft, mehr als ein Drittel aller Sachsen (33,8%) sogar mit einer Auffrischungsimpfung „geboostert“. Besonders hoch ist der Anteil an Auffrischungsimpfungen in der Altersgruppe der über 60-Jährigen. Während hier mehr als die Hälfte (54,1%) der Menschen „geboostert“ ist, haben in der Altersgruppe der 18 bis 59-Jährigen lediglich 30,5% eine Auffrischung erhalten (Zahlen für den gesamten Freistaat Sachsen, Quelle: RKI, Stand 10.01.2022).

Der „Booster“ ist ein extrem wertvolles Werkzeug im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die Auffrischungsimpfung sorgt dafür, dass der Schutz der Geimpften – unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen – effektiv aufrechterhalten und die Weiterverbreitung des Virus deutlich gesenkt wird.

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Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Auffrischungsimpfung für alle Personen ab 18 Jahren, deren zweite Impfung mindestens drei Monate zurückliegt. Die Empfehlung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel.
Für Genesene beziehungsweise Menschen, die sich vor, während oder nach einer Impfserie mit dem Coronavirus infizieren, gilt: Wer sich nach der COVID-19-Impfung infiziert, kann ab drei Monaten nach der Infektion eine Booster-Impfung erhalten. Wer sich vor der Erstimpfung infiziert und dann eine Impfstoffdosis erhalten hat, kann ab drei Monaten nach der vorangegangenen Impfung einen Booster bekommen.

Übrigens: Laut dem Bundesministerium für Gesundheit ist eine serologische Antikörpertestung vor einer Auffrischungsimpfung nicht notwendig und wird von der STIKO auch nicht grundsätzlich empfohlen. Zum einen ist der Wert, der eine dritte Impfstoffdosis unnötig machen würde, nicht bekannt und zum anderen bestehen bei einer dritten Impfstoffdosis keine Sicherheitsbedenken.

Mobiles Impfteam bei Bedarf unterwegs

Immobile Personen, die nicht selbst in der Lage sind, einen Impfstandort aufzusuchen, können durch das mobile Impfteam eine Immunisierung auch im häuslichen Umfeld in Anspruch nehmen. Hierfür kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Brückenteams Vogtlandkreis sowie des Impfteams am Impfstandort in Markneukirchen zum Einsatz. Die Organisation der Termine übernimmt das Pflegenetz Vogtlandkreis.

Eine dafür geschaltete Hotline ist unter 0175 – 257 855 2 zu folgenden Zeiten aktiv:

Montag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Geschaltet ist die Nummer erstmalig ab dem 17.01.2022.

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Impfpflicht für Arbeitnehmer in Einrichtungen u.a. des Gesundheitswesens

Ab dem 15. März 2022 greift das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.

Der Paragraph 20a „Immunitätsnachweis gegen COVID-19“ sieht vor, dass ab diesem Zeitpunkt Personen, die in Einrichtungen des Gesundheitswesen, Krankenhäuser, Vorsorge- und Pflegebereich, Arztpraxen, Rettungsdienste, Dialyseeinrichtungen…. tätig sind, einen Genesenennachweis oder Impfnachweis der jeweiligen Leitung der Einrichtung vorzulegen haben oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Unter Berücksichtigung der Zeitfolge: Erstimpfung, Zweitimpfung und vierzehntägige Frist bis zum vollständigen Eintritt der Wirksamkeit des Impfstoffes, sollte eine Erstimpfung durch den betroffenen Personenkreis spätestens bis zum 08.02.22 erfolgen.

Impfzentrum in der Mehrzweckhalle in Plauen bietet freie Termine

Das Plauener Impfzentrum in der Mehrzweckhalle in der Europaratstraße 5, 08523 Plauen, ist derzeit montags bis samstags von 10 Uhr bis 17 Uhr geöffnet. Impftermine können über das Online-Portal sachsen.impfterminvergabe.de gebucht werden, aber geimpft werde auch ohne Termin, so Jörg Stingl, Geschäftsführer des DRK im Vogtland und für die Betreibung der hiesigen Impfzentren verantwortlich. Aktuell wird im Impfzentrum eine Impfstrecke betrieben, damit können täglich rund 130 Impfungen durchgeführt werden. Sollte der Bedarf steigen, könnte die Kapazität nach Aussage von Jörg Stingl problemlos hochgefahren werden.

Verimpft werden derzeit ausschließlich die mRNA-Impfstoffe von Moderna und Biontech, letzterer vor allem für unter 30jährige bzw. nach ärztlicher Entscheidung.

Um die Abläufe zu beschleunigen, sollten Impfwillige nach Möglichkeit den Aufklärungs- und Einwilligungsbogen gleich ausgefüllt mitbringen. Dieser steht auf der Website des Robert-Koch-Institutes zum Download zur Verfügung.

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https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Aufklaerungsbogen-Tab.html .

Das Impfzentrum Plauen in der Mehrzweckhalle im Plauener Behördenzentrum ist seit Anfang Dezember nach gemeinsamen Gesprächen zwischen dem Vogtlandkreis, dem DRK Vogtland und der Stadt wieder geöffnet.

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