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Postsendungen aus Drittländern – Was ist bei Internetbestellungen zu beachten?

Bestellungen im Internet sind einfach – doch welche Waren darf ich mir aus dem Ausland zuschicken lassen? Wann sind diese Waren zoll- und oder steuerfrei? Wie sieht das bei Geschenksendungen aus?

Postsendungen aus Drittländern können durch den Zusteller direkt ausgeliefert werden, wenn die bestellten Waren keinen Einfuhrverboten oder Beschränkungen unterliegen und eine vollständig und richtig ausgefüllte Zollinhaltserklärung angebracht ist. Außerdem sollte möglichst eine Rechnung an der Außenseite angebracht sein.

Unter Internetbestellungen fallen Sendungen gegen Bezahlung. Sind Empfänger oder Absender ein Unternehmen, gelten die Bestimmungen auch für Sendungen ohne Bezahlung.

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Ob und in welcher Höhe Einfuhrabgaben zu entrichten sind, hängt vom Warenwert der Sendung ab. Bei einem Warenwert von bis zu 22 Euro werden lediglich Verbrauchssteuern für Waren wie Kaffee, Alkohol, Tabakwaren erhoben. Zu beachten sind hier die geltenden Mengenbeschränkungen.

Von 22 Euro bis 150 Euro werden Verbrauchssteuern und Einfuhrumsatzsteuer (19% bzw. 7%) erhoben, über 150 Euro fällt ggf. zusätzlich Zoll an. Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Waren zu erhalten. Portokosten werden nicht herausgerechnet.

Bei privaten Geschenksendungen gelten höhere Wertgrenzen: bis 45 Euro, 45 – 700 Euro für Zollfreiheit. Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuern werden erst bei einem Wert von über 700 Euro erhoben. Achtung: Als Geschenksendung gelten nur Sendungen an Privatpersonen zum ausschließlich privaten Gebrauch. Es darf keine Bezahlung an den Absender geleistet werden.

In allen anderen Fällen leitet die Deutsche Post die Sendung an das für den Wohnort zuständige Postamt weiter und benachrichtigt Sie schriftlich darüber. Die Abfertigung kann dann dort durchgeführt werden.

Alle relevanten Informationen wurden im neuen Merkblatt des Bundesministeriums der Finanzen „Zoll und Post im Internethandel“ übersichtlich zusammengefasst. Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei der IHK, beim Informations- und Wissensmanagement Zoll oder im Internet unter www.zoll.de.

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Für Fragen steht Uta Schön, Referentin Außenwirtschaft bei der IHK Regionalkammer Plauen, Tel. 03741/214 3240, E-Mail: uta.schoen@chemnitz.ihk.degern zur Verfügung.

2015-03-31, 17:57:59

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