Anzeige

Jößnitz bleibt staatlich anerkannter Erholungsort

Erholungsort seit 1962

Jößnitz bleibt staatlich anerkannter Erholungsort Der Plauener Ortsteil Jößnitz darf weiterhin das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ führen. Dies ist in gemeinsamer Anstrengung des Ortschaftsrates, der örtlichen Verwaltung und der Stadtverwaltung Plauen gelungen.

Zur letzten Stadtratssitzung überreichte Frank Ortmann, Referatsleiter Tourismus, Regionalinitiativen und Standortmarketing im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr den Bescheid. Entgegengenommen hat ihn Ortsvorsteher Michael Findeisen. Aus den Händen von Oberbürgermeister Ralf Obderdorfer gabs an den Ortschaftsrat noch eine süße Belohnung.

Anzeige

Bereits 1962 wurde Jößnitz erstmals als Erholungsort staatlich anerkannt, 1990 als „Erholungsort mit ausgezeichneter Qualität“. Dafür galt Bestandsschutz, der 1997 gesichert wurde und 2005 durch eine Neuprädikatisierung bestätigt wurde. 2015 wurde ein Antrag auf Fortbestand gestellt.

Das Prädikat „Erholungsort“ wird an Ortschaften vergeben, deren Luft und Klima laut einem Gutachten Eigenschaften aufweisen, die der Erholung förderlich sind. Dieses Gutachten muss regelmäßig wiederholt werden. (foto/text:pl)

2016-09-02

Anzeige

vorherigen Artikel lesen

Arbeitslosigkeit im Vogtland geht leicht zurück

nächsten Artikel lesen

In Zahlen: Der Umzug ins neue Landratsamt Plauen