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Vogtland Nachrichten
  • Mittwoch, 25 Juni 2025, 14:56 Uhr | Lesezeit ca. 4 Min.

Rückforderungen von Corona-Hilfen in Sachsen gestoppt

Sächsische Aufbaubank (SAB) wurde angewiesen, keine neuen Rückforderungen oder Mahnungen zu versenden

Die Rückforderungen der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes in Sachsen werden vorläufig gestoppt. Das hat das sächsische Wirtschaftsministerium von Dirk Panter (SPD) entschieden, heißt es in einer Mitteilung. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) wurde angewiesen, bis auf Weiteres keine neuen Rückforderungen oder Mahnungen mehr zu versenden – bis alle offenen Fragen abschließend geklärt sind.

Rückforderungen von Corona-Hilfen in Sachsen gestoppt. Foto: anvato
Rückforderungen von Corona-Hilfen in Sachsen gestoppt. Foto: anvato

Dazu erklärt die vogtländische SPD-Landtagsabgeordnete Juliane Pfeil:

„Viele kleine und mittlere Unternehmen stehen wirtschaftlich weiterhin unter Druck. In den letzten Wochen haben meine Kolleginnen, Kollegen und mich zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmer kontaktiert – sie sind verunsichert und haben existenzielle Sorgen. Dass Dirk Panter jetzt handelt und die Rückforderungen vorläufig aussetzt, ist ein starkes Signal: Die SPD hört zu – und sie handelt.“

Die Entscheidung betrifft vor allem die Programme „Soforthilfe-Zuschuss Bund“ und „Überbrückungshilfe“. Diese waren während der Corona-Lockdowns zentrale Unterstützungsinstrumente für sächsische Betriebe. Rund 98.000 Unternehmen im Freistaat haben über diese Programme insgesamt fast drei Milliarden Euro erhalten.

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„Als SPD versprechen wir nichts, was wir nicht halten können. Aber wir nehmen die Sorgen der Menschen ernst. Es geht jetzt darum, für Klarheit zu sorgen und unzumutbare Belastungen zu vermeiden. Niemand soll durch Rückforderungen überfordert werden – dafür setzen wir uns ein“, so Juliane Pfeil weiter.

Im nächsten Schritt geht es darum, gemeinsam mit dem Bund tragfähige und faire Lösungen zu entwickeln, auch wenn es beispielsweise einen nachträglichen Unternehmerlohn nicht geben wird. Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag unterstützt den entschlossenen Kurs von Dirk Panter ausdrücklich und bleibt verlässlicher Partner der sächsischen Wirtschaft – mit Augenmaß und sozialer Verantwortung.

Wirtschaftsminister Dirk Panter erklärt:

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„Viele Unternehmer haben mich in den vergangenen Wochen angesprochen, dass die Rückforderung der Coronahilfen des Bundes in der aktuellen wirtschaftlichen Lage eine große Herausforderung darstellt. Es sind Existenzängste entstanden. Darauf habe ich reagiert und die Rückforderungen erst einmal stoppen lassen. Wir wollen jetzt für Klarheit sorgen, um unnötige Härten für Unternehmerinnen und Unternehmer zu vermeiden – soweit es rechtlich möglich ist. Es wird allerdings noch einige Tage dauern, bis alle Details abschließend geklärt sind. Daher bitte ich um Verständnis, dass wir noch keine näheren Details nennen können. Für den Moment verschafft das Moratorium den Betroffenen eine Atempause.“

Gemeinsam mit der SAB prüft das Ministerium derzeit die konkreten Optionen. Rechtliche Änderungen an den Bundesprogrammen wird es trotz des Moratoriums nicht geben können. Die Unternehmen werden zudem weiterhin Auskunft über die Verwendung der Hilfen geben müssen. Aufgrund der Haushaltsituation des Freistaats zahlt Sachsen auch nicht nachträglich einen Unternehmerlohn.

Im Gespräch sind aber beispielsweise veränderte Konditionen für die Rückzahlungen und klarere Regeln, in welchen Fällen die Fördermittel nicht zurückerstattet werden müssen.

Hintergrund:

Der Staat hat Unternehmen, die von den zur Pandemieeindämmung erforderlichen Lockdowns betroffen waren, durch verschiedene Zuschussprogramme unterstützt. In Sachsen wurden allein in den zwei großen Bundesprogrammen Überbrückungshilfe und Soforthilfe-Zuschuss Bund rund 203.800 Anträge bewilligt und insgesamt 2,935 Milliarden Euro an fast 98.000 Leistungsempfänger ausgezahlt – das sind fast drei Viertel der sächsischen Unternehmen.

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In beiden Bundesprogrammen sind aktuell bereits 49.257 Rückforderungsvorgänge abgeschlossen. 27.586 befinden sich aktuell in Bearbeitung und 29.000 Rückforderungen werden noch erwartet (Stand: 19.06.2025).

Um die Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes während der Lockdowns schnell und unbürokratisch an die Unternehmen auszahlen zu können, erfolgte die Antragstellung bei der SAB auf Grundlage von Prognosen. Im Gegenzug waren von Anfang an Überprüfungen der Leistungsberechtigung in jedem Einzelfall sowie in der Folge Rückforderungen bzw. in einigen Programmlinien auch Nachzahlungen angekündigt.

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