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Gefahr durch Borkenkäferbefall im vogtländischen Forst

Forstbehörde des Vogtlandkreises informiert zur aktuellen Borkenkäferbefallsituation

Vogtlandkreis PlauenFür die Wälder besteht 2019 extreme Gefahr durch Borkenkäfer. Alle Waldbesitzer sind deshalb aufgefordert, ihre Wälder zwingend regelmäßig zu kontrollieren. Wird Käferbefall festgestellt, ist schnelles Handeln gefragt.

Das Jahr 2018 hat mit einer Vielzahl an Schadereignissen wie Schäden aus Stürmen, Schneebruch und langanhaltenden Hitze- und Trockenperioden die Nadelwälder geschädigt und eine massenhafte Vermehrung der Borkenkäfer begünstigt.

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Auch wenn die Auswirkungen der bisherigen Schäden nach dem Winter noch nicht im vollen Umfang sichtbar sind, kann es im Jahr 2019 bei entsprechenden Witterungsverhältnissen zu einem bisher nie dagewesenen Schadensausmaß kommen, das landschaftsprägende Ausmaße annehmen kann.

Mit dem Ansteigen der Temperaturen im Frühling wird der Borkenkäfer nach seiner Winterruhe wieder aktiv. Ein Teil der Jungkäfer überwinterte in der Bodenstreu, ein Teil findet sich unter der Rinde von erst im Spätsommer vorigen Jahres befallenen Bäumen. Von dort fliegt der Käfer bevorzugt die durch Trockenheit geschwächten Bäume, nicht aufbereitete Brüche und Würfe von Schneebruch oder eben auch von den gerade erlebten Stürmen an.

Da auch in unserer Region die Fichtenbestände durch die extreme Trockenheit fast überall in ihrer Abwehr geschwächt sind, sind selbst die Wälder, in denen bisher kein Befall mit Borkenkäfer zu verzeichnen war, extrem gefährdet.

Die Forstbehörde des Vogtlandkreises wird deshalb beginnend ab dem 18. März (12. Kalenderwoche) gegenüber den Waldbesitzern in deren Wäldern Befallsherden festgestellt wurden, forstliche Anweisungen erlassen.

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Fachliche Hilfe können sich die Waldbesitzer bei dem örtlich zuständigen Beratungsförster einholen. Die entsprechenden Ansprechpartner findet man beim Sachsenforst im Internet unter https://www.sbs.sachsen.de/foerstersuche/.

Zur Eindämmung der Borkenkäferbefallsituation wurde die Förderrichtlinie „Wald und Forstwirtschaft“ erweitert. Die Beratungsförster sind informiert, es gibt die Möglichkeit der Förderung für Maßnahmen, die frühestens ab dem 01.01.2019 begonnen wurden. (text:lra vogtland/seb,foto:archiv/seb)

2019-03-23

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