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SEPA: Finanzamt Plauen stellt um

Bargeldloser Zahlungsverkehr wird vereinheitlicht

Das Finanzamt Plauen hat die gespeicherten Bankverbindungen der Bürger auf internationale Kontonummern IBAN (International Bank Account Number) und Bankleitzahlen BIC (Business Identifier Code) umgestellt. Bürger, die dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt haben, erhalten beginnend ab 5. November 2013 Post vom Finanzamt.

Sie brauchen sich aber nur dann melden, wenn IBAN und BIC in dem Schreiben fehlerhaft angegeben sind oder sich die Bankverbindung geändert hat. In diesen Fällen ist eine schriftliche Mitteilung an das Finanzamt erforderlich.

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IBAN und BIC sollten auch Bürger bereithalten, die erstmalig am Lastschriftverfahren teilnehmen oder ein Fahrzeug an- oder ummelden wollen. Die neuen Vordrucke hierfür sind im Internet unter www.steuern.sachsen.de unter der Rubrik »Informationen & Vordrucke« und »Sonstige Informationen« bzw. »Kraftfahrzeugsteuer« abrufbar. Die Vordrucke für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer sind auch bei den Zulassungsbehörden erhältlich.

Aufgrund einer EU-Verordnung wird ab 1. Februar 2014 der bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. Die nationalen Überweisungs- und Lastschrifteinzugsverfahren werden durch die SEPA-Verfahren abgelöst. SEPA steht für Single Euro Payments Area (einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum).

Die meisten Banken weisen IBAN und BIC bereits seit längerer Zeit auf den Kontoauszügen aus. Zudem sind IBAN und BIC auch auf neueren EC-Karten aufgedruckt. (finanzamt)

2013-10-30

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