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Haushalt von Plauen wartet auf Genehmigung

Kämmerin Ute Göbel informiert:

Rathaus PlauenDie derzeitige Situation um den Haushalt der Stadt Plauen sorge teilweise für Irritationen, aber auch für Unverständnis, teilt die Stadtverwaltung mit. Daher weist Kämmerin Ute Göbel darauf hin, „…dass die Situation für Außenstehende sicherlich etwas verwirrend ist.”

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 3. März den Haushalt für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Dies ist jedoch nur ein Kriterium für die Handlungsfähigkeit der Stadt Plauen. Nunmehr liegt dieser Haushaltplan zur Prüfung und Genehmigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt des Vogtlandkreises.

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10,5 Millionen Euro großes Loch im Haushaltsplan

“Durch die in der Stadtratssitzung am 3. März abgelehnten Konsolidierungsmaßnahmen klafft derzeit im Haushaltsplan für die nächsten vier Jahre ein rund 10,5 Millionen Euro großes Loch. Da die Stadt verpflichtet ist, einen Haushalt vorzulegen, der zumindest die Zahlungsfähigkeit im Planungszeitraum sichert, können wir im Moment nicht davon ausgehen, dass die Rechtsaufsicht den Haushalt der Stadt Plauen in der vorliegenden Form genehmigt. Und genau dieser Fakt hat zur Folge, dass bis zur Genehmigung, die gesetzlichen Regularien der Gemeindeordnung für die vorläufige Haushaltsführung ganz strikt anzuwenden sind“, macht Ute Göbel deutlich. „Ich weiß, dass es den Vereinen, die auf Zuschüsse angewiesen sind, schwer fällt, diese Situation nachzuvollziehen bzw. zu akzeptieren. Aber ich muss hierfür um Verständnis werben, denn wir sind verpflichtet, das Gesetz einzuhalten”, sagt Kämmerin Ute Göbel.

Welche Auswirkungen ein nicht beschlossener Haushalt bzw. ein möglicherweise nicht genehmigungsfähiger Haushalt auf die Handlungsfähigkeit der Stadt Plauen hat, hatte Kämmerin Ute Göbel bereits zu Beginn der Stadtratssitzung am 3. März 2015 in eindringlichen Worten dargelegt. „…solange die Haushaltssatzung nicht genehmigt und bekannt gemacht ist, gelten gemäß § 78 der Sächsischen Gemeindeordnung die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung.

Vorläufige Haushaltsführung setzt klare Grenze

Das bedeutet, dass nur Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden dürfen, zu deren Leistung die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind – d.h. z.B. keine freiwilligen Zuschüsse an Vereine und Bauten, Beschaffungen und sonstige Auszahlungen des Finanzhaushaltes fortgesetzt werden dürfen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Beträge vorgesehen waren.

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“Also dürfen keine neuen Maßnahmen begonnen werden, wie z.B. die vorgesehene Erschließung des weiteren Abschnittes des Gewerbegebiets Oberlosa oder die Maßnahmen in der Elsteraue (auch Stichwort Industrieausstellung). Negativ wirkt sich die unbestätigte Haushaltssatzung auch auf die Fördermittelbeantragung aus. Insbesondere für Maßnahmen, die keine infrastrukturelle Grundversorgung darstellen und aus Kredit finanziert werden sollen, sind negative sogenannte gemeindewirtschaftliche Stellungnahmen zu erwarten, wenn die Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist….“ (plauen)

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