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Testpflicht im Vogtland entfällt für viele Bereiche

Unterschreitung des Inzidenzwertes von 35 – weitere Lockerungen

Ab Dienstag treten weitere Lockerungen in Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zum Schutz vor dem Coronavirus im Vogtland in Kraft. Das hat das Landratsamt in Plauen mitgeteilt. Grund dafür ist die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner, die an 14 aufeinander folgenden Tagen einen Wert von 35 unterschritt. In vielen Bereichen entfällt damit die Testpflicht.

Corona-Virus im Vogtland
Testpflicht im Vogtland entfällt für viele Bereiche. Foto: Spitzenstadt.de

Durch die weiterhin positive Entwicklung des Infektionsgeschehens sind für den Vogtlandkreis nächste Lockerungen abzusehen. Gemäß der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, vom 26. Mai 2021 fällt in den meisten Bereichen voraussichtlich ab dem 08.06.2021 die Pflicht zum Nachweis eines Negativtests weg. Voraussetzung ist hierbei, dass der Inzidenzwert auch in den nächsten Tagen unter der kritischen Marke von 35 liegt.

Die Testpflicht entfällt in folgenden Bereichen:

• Beim Besuch von Fahr-, Boots- und Flugschulen
• Für Teilnehmende in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Integrationskursen
• In Ladengeschäfften und Märkten mit Kundenverkehr
• Bei Körpernahen Dienstleistungen, Friseuren und Fußpflege
• Im Innen- und Außenbereich der Gastronomie
• Bei Beherbergungen/touristische Übernachtungsangebote
• Bei Beerdigungen und Eheschließungen
• In Kulturellen Einrichtungen (nach §18), wie Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Kinos, Theater, Bühnen, Konzertveranstaltungsorte sowie Kulturveranstaltungen im Außenbereich, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann – dieser kann verringert werden, wenn eine Testverpflichtung für das Publikum festgelegt wurde
• für Sportlerinnen, Sportler sowie Anleitungspersonen (nach § 19), bei Sportveranstaltungen mit Publikum, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt wird
• in Freibädern
• in botanischen und zoologischen Gärten, bei Stadt-, Gäste- und Naturführungen
• in Freizeit- und Vergnügungsparks
• für Angebote der Kinder- und Jugenderholung (nach §22a)
• in Aus-, Fort- und Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungseinrichtungen, Volkshochschulen etc. (§27) für Besucherinnen und Besucher
• in Kunst-, Musik- und Tanzschulen (§28) für Schülerinnen und Schüler

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Geregelt sind die Lockerungen zur Testpflicht in der Verordnung des Landratsamtes Vogtlandkreis vom 07.06.2021, die im Amtsblatt des Vogtlandkreises unter Bekanntmachungen veröffentlich ist und am 08.06.2021 in Kraft tritt.

Kontakterfassung

Sofern durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung eine Kontakterfassung geregelt ist, bleibt diese bestehen. Dies betrifft beispielsweise Bereiche, wie Ladengeschäfte und Märkte, körpernahe Dienstleistungen, Friseure, Fußpflege, Beherbergungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen, Sport, Bäder, Musikschulen oder Freizeit- und Vergnügungsparks.

Großveranstaltungen und Public Viewing im Vogtland

Bezüglich der anstehenden Europameisterschaft im Fußball weist das Landratsamt daraufhin, dass für so genannte Public Viewing-Veranstaltungen die Regeln des Ortes gelten, an denen diese ausgetragen werden (gastronomischen Einrichtungen, Kulturstätten oder die Kontaktbeschränkung für private Zusammenkünfte). Großveranstaltungen sind laut der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung weiterhin untersagt.

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Ab dem 14.06.2021 gilt eine neue Rechtsverordnung des Freistaates Sachsen, die unter Umständen weitere Lockerungsschritte vorsieht.

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