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Falsche Rechnungen im Umlauf

Verbraucherzentrale warnt vor unrechtmäßigen Zahlungsaufforderungen

Mitgliedsunternehmen der Industrie- und Handelskammer Chemnitz (IHK) erhalten in den letzten Tagen falsche Rechnungen per E-Mail. Diese fordern dazu auf, für die angebliche Registrierung einer Internetadresse, zu bezahlen.

Die sogenannten Fake-Rechnungen selbst sind dadurch zu erkennen, dass kein Rechnungsempfänger angegeben wird. Der geforderte Rechnungsbetrag, welcher von Rechnung zu Rechnung variiert, soll auf ein spanisches Konto überwiesen werden.

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Dieses Vorgehen ist nicht neu. Bereits in den Jahren 2015 und 2016 hat es vergleichbare Fälle gegeben. Die Verbraucherzentrale hat vor dieser Masche gewarnt. Wer hinter dem betrügerischen Vorgehen steckt, lässt sich nur schwer ermitteln. Das auf dem Schreiben angegebene Postfach ist nicht existent und die genannte URL nicht aufrufbar.

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Wer eine E-Mail mit einer entsprechenden Rechnung im Anhang bekommt, sollte die Rechnung ignorieren und die E-Mail löschen. Auf keinen Fall sollte der geforderte Betrag gezahlt werden. Warum auch? Für eine Leistung, die Sie nicht beauftragt haben? Noch dazu an einen Rechnungssteller, den Sie nicht kennen und der vor allem auch Sie nicht kennt.

Die IHK rät wie immer zur Besonnenheit und sorgfältigen Prüfung, wenn eine Zahlungsaufforderung ins Haus flattert. Das Kleingedruckte zu lesen, hilft ebenso Fehler zu vermeiden. Ist der geforderte Betrag einmal überwiesen, wird es schwer das Geld zurück zu fordern. Wie schon ein altes Sprichwort mahnt: „Vorsicht ist besser als Nachsicht”. (verbraucherzentrale/seb)

2017-08-31

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