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Urteil nach 30 Jahren: Lebenslang für Helmut S.

Prozess um Mord an Heike Wunderlich zu Ende

Prozess um Mord an Heike WunderlichDer Prozess um den Mord an der Plauenerin Heike Wunderlich ist beendet. Am Dienstag ist am Landgericht Zwickau das Urteil gefallen. Der Angeklagte 62-jährige Helmut S. muss lebenslang in Haft.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der gebürtige Zwickauer vor 30 Jahren am 8. April 1987 in einem Waldstück in Plauen in der Nähe des heutigen Gewerbegebietes Neuensalz Heike Wunderlich vergewaltigt und erdrosselt hat. Im April letzten Jahres ist der wegen Gewalt- und Sexualdelikten vorbestrafte Helmut S. in Gera festgenommen worden. Eine DNA-Analyse, die vor 30 Jahren noch nicht möglich war, führt zum Verurteilten.

Die Halbschwester von Helmut S. als auch ein Mithäftling belastete den Angeklagten schwer. Die Halbschwester warf ihm vor, sie als Kind sexuell genötigt zu haben. Der Mithäftling behauptete, im Gefängnis habe Helmut S. die Tat gestanden. Der Angeklagte bestritt bis zuletzt seine Schuld. Im Prozess sind viele grausame Details über den Mord bekannt geworden.

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Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung wird damit erschwert. Verurteilt wurde der Mann nach DDR-Recht, auch um eine höhere Strafe zu erzielen. Die Verteidigung kündigte die Prüfung einer Revision an. (mar, foto:i.cova/redaktionsbüro vacik)

2017-08-30

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