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WEMA VOGTLAND Plauen Insolvent – Betrieb geht weiter

WEMA VOGTLAND PLAUEN Über das Vermögen der traditionsreichen Plauener Firma WEMA VOGTLAND GmbH hat das Amtsgericht Chemnitz mit Beschluss vom 16.10.2008 die vorläufige Insolvenzverwaltung verhängt. Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter, teilt das Unternehmen auf der Firmenwebseite mit.

Die Geschäftsführung hatte auf Grund von Zahlungsunfähigkeit selbst einen Insolvenzantrag gestellt. Bei der WEMA VOGTLAND handelt es sich um ein mittelständisches Unternehmen, das als international geschätzter Hersteller von Präzisionswerkzeugmaschinen weltweit operiert. Zu seinen Kunden gehört nahezu die gesamte deutsche Fahrzeugindustrie. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Junker ernannt.

Wie Junker mitteilte, wird der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft vollumfänglich fortgeführt. Die Auftragslage der WEMA VOGTLAND sei ausgezeichnet und die Kundschaft des Unternehmens sei – wie erste Reaktionen auf die Insolvenzantragstellung bereits gezeigt hätten – sehr am Fortbestand des Unternehmens interessiert.

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Die Chance, dass es gelingen wird, das Unternehmen dauerhaft am Markt zu erhalten und aus der Insolvenz heraus auf neue, gesündere „Füße“ zu stellen, bezeichnete Junker als ausgesprochen gut. Diesbezügliche erste Gespräche mit potenziellen strategischen Partnern sollen kurzfristig aufgenommen werden.

Zunächst einmal müssten jetzt aber die Voraussetzungen für die so genannte Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschaffen werden. Insoweit seien unter anderem Gespräche mit den verfahrensbeteiligten Banken vorgesehen. Mit der Eröffnung des Verfahrens rechnet Junker spätestens Ende des Jahres.

Betreffend die 182-köpfige Belegschaft – die am Freitag in einer ersten Belegschaftsversammlung über die Ursachen und Perspektiven der Insolvenz informiert wurde – bemüht sich Junker bereits um eine Zwischenfinanzierung der Löhne und Gehälter für den Monat Oktober. Er geht insoweit auch bereits zuversichtlich davon aus, diese per 6. November fälligen Löhne und Gehälter pünktlich bezahlen zu können. (mr)

17.10.2008

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