Der Polizei‑Report Plauen‑Vogtland vom 20. Mai 2026
Die Polizei in Plauen und Reichenbach hatte am Dienstagabend mit mehreren alkoholbedingten Verkehrsunfällen zu kämpfen, die sowohl Sachschäden als auch gesundheitliche Folgen für die Fahrer nach sich zogen.
Autofahrer in Plauen kracht unter Alkoholeinfluss gegen Verteilerkasten
Am Dienstagabend, gegen 22:15 Uhr, erlebte ein 31-jähriger Autofahrer in Plauen einen folgenschweren Zwischenfall, als er mit seinem BMW auf der Trockentalstraße in Richtung Dittrichplatz unterwegs war. Beim Abbiegen nach links in die Siegener Straße verlor der Fahrer, nach Aussagen von Zeugen zu schnell unterwegs, die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Der BMW knallte erst gegen zwei Absperrpfosten und traf dann frontal einen Verteilerkasten sowie das Fallrohr eines angrenzenden Hauses.
Glücklicherweise blieb der Mann unverletzt, jedoch wurde er zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht, nachdem ein durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von 1,36 Promille ergab. Daraufhin folgte eine Blutentnahme und der Fahrer musste seinen Führerschein abgeben.
Der Gesamtschaden des Unfalls beläuft sich auf etwa 17.000 Euro, davon entfallen 6.000 Euro auf den BMW, der letztlich abgeschleppt werden musste. Die Polizei ermittelt nun gegen den rumänischen Staatsbürger wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
Alkoholisierter Kleinkraftradfahrer stürzt in Reichenbach und verletzt sich
In Reichenbach, am Dienstagabend um 20:10 Uhr, kam es zu einem weiteren Vorfall, der die Polizei auf den Plan rief. Ein 33-jähriger Kleinkraftradfahrer verlor auf der Albert-Schweitzer-Straße die Kontrolle über sein Fahrzeug und stürzte, wobei er sich leicht verletzte. Die anschließende Verkehrskontrolle offenbarte, dass der Fahrer mit einem Atemalkoholwert von 1,72 Promille unterwegs war und somit als absolut fahruntüchtig galt.
Zudem lag bei ihm keine gültige Fahrerlaubnis vor, und das Kleinkraftrad war nicht versichert. In einem zusätzlichen Versuch, die Situation zu vertuschen, hatte er ein altes Versicherungskennzeichen schwarz übermalt. Jetzt sieht sich der Deutsche nicht nur wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten, sondern auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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