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Geflügelpest: Vogtlandkreis erlässt Allgemeinverfügung

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises (LÜVA) erlässt für das gesamte Gebiet des Vogtlandkreises eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung und weist den Vogtlandkreis als Risikogebiet zum Schutz vor Geflügelpest aus.

Landratsamt Vogtlandkreis
Landratsamt Vogtlandkreis. Foto: Spitzenstadt.de

Im Risikogebiet wird die Aufstallung für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse (ausgenommen Laufvögel) angeordnet. Jeder Halter dieser Tiere hat unverzüglich unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Art und Anzahl des Geflügels, der Nutzungsart, des Standortes und der Haltungsform (Freiland, Stall) dies beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramts (LÜVA) anzuzeigen, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Die Tiere sind ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, gehalten werden (Voliere). Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden, werden nur anerkannt, wenn ihre Maschenweite maximal 25 mm beträgt.

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Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite www.vogtlandkreis.de unter dem Link Bekanntmachungen nachgelesen werden.

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