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Brutzeit für heimische Vogelarten beginnt

Verbot für tiefgreifenden Grünschnitt tritt in Kraft

Mit dem meteorologischen Frühlingsanfang am 1. März beginnt wieder die Zeit, in der Bäume,  Sträucher und andere Gehölze außerhalb des Waldes, Kurzumtriebsplantagen und gartenbauwirtschaftlichen Flächen nicht mehr gerodet werden dürfen. Dies geht auf eine Regelung im Bundesnaturschutzgesetz zurück, die bis einschließlich September andauert und eigentlich die darin lebenden Tiere, allen voran die Vögel, schützen soll.

Verbot für tiefgreifenden Grünschnitt tritt in Kraft. Foto: mstandret/envato
Verbot für tiefgreifenden Grünschnitt tritt in Kraft. Foto: mstandret/envato

Weiterhin gestattet sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen im Garten oder dem eigenne Grundstück. Zeigt sich während solcher Arbeiten jedoch, dass sich in den Gehölzen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten Vögeln befinden, müssen sie eingestellt werden. Die Naturschutzbehörde des Vogtlandkreises ist in solchen Fällen unverzüglich zu informieren.

In dieser Zeit sind Baumfällungen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig, beispielsweise zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Vor privaten Baumfällungen sollten Bürgerinnen und Bürger sich zusätzlich über eventuell geltende Baumschutzsatzungen ihrer Gemeinde informieren. Die Forderungen der Baumschutzsatzung sind zusätzlich zu beachten und werden durch die Gemeinden vollzogen.

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Verstöße gegen das Baumfäll- und Gehölzschnittverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können daher mit einem Bußgeld geahndet werden, so das Amt für Umwelt des Vogtlandkreises.

Hintergrund

Im März beginnt die Amsel als eine der ersten Vogelarten mit der Brut. Mit fortschreitendem Frühjahr beginnen immer mehr Arten mit ihrer Brut, zuletzt die von weit her zurückkommenden Zugvogelarten wie Schwalben und Mauersegler. Zu den am längsten dem Brutgeschäft nachgehenden Arten gehören die Tauben.

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