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ZWAV erleichtert Erschließungen von Abwasser

Kostenbeteiligung soll sinken


Der Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland (ZWAV) beabsichtigt, die bestehende 100-Prozent-Regelung für den Bau von zentralen Abwasser-Anschlüssen zu entschärfen. Es soll dann ausreichen, wenn 90 Prozent der betroffenen Grundstückseigentümer zu einer Kostenbeteiligung mittels Vertrag bereit sind und diese auch vor der Baumaßnahme bezahlen.

Bisher führt der ZWAV Erschließungsmaßnahmen, deren Kosten über 3000 Euro je Einwohner liegen, aus dem Gebot des vernünftigen Wirtschaftens nur dann durch, wenn staatliche Fördermittel fließen und wenn sich alle Grundstückseigentümer an den Mehrkosten beteiligen. Dies führte dazu, dass der Bau von zentralen Abwasserkanälen beispielsweise schon an der Weigerung eines einzelnen Grundstückseigentümers scheitern konnte.
Der Verbandsvorsitzende des ZWAV, Ralf Oberdorfer, und der Geschäftsführer Henning Scharch erhoffen sich von der neuen Regelung unter anderem die Umsetzung der geplanten Erschließungsmaßnahmen in Thiergarten und in Rebesgrün. Diese waren bisher ungewiss, obwohl über 90 Prozent der Anwohner ihre Bereitschaft zur Kostenbeteiligung mit schriftlicher Willenserklärung signalisiert haben.

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Grundstückseigentümer, die nicht bereit sind, sich an den Erschließungskosten im Vorhinein zu beteiligen, sollen jedoch nicht besser gestellt werden als die übrigen Anwohner. Wenn dann der Kanal liegt, besteht Anschluss- und Benutzungszwang. Eine biologische Kleinkläranlage wird dann nicht mehr genehmigt. Oberdorfer erklärt: „Von diesen Grundstückseigentümern wird vor dem Anschluss des jeweiligen Grundstücks nach gesetzlicher Regelung bis 2015 ein Baukostenzuschuss auf Grundlage der tatsächlichen Erschließungskosten, bezogen auf diese Einzelbaumaßnahme, erhoben. Am 22. Januar berät der Verwaltungsrat des ZWAV zu diesem Thema. Das letzte Wort hat die Verbandsversammlung. (pl)

 

2010-01-15

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