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Plauen Nachrichten
  • Samstag, 21 März 2020, 18:18 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.

16 Corona-Fälle im Vogtlandkreis – weitere Einschränkungen ab Mitternacht

Öffentliches Leben wird weiter eingeschränkt – Menschenansammlungen stehen unter Strafe

 

Die Zahl der neuinfizierten Menschen im Vogtlandkreis mit dem Corona-Virus steigt weiter an. Aktuell gibt es an diesem Samstag 16 bestätigte Fälle im Vogtland – sechs mehr als noch am Freitag. Der Vogtlandkreis hat im Vergleich mit den Nachbarlandkreisen eine niedrige Fallzahl. Im Landkreis Zwickau sind 115 Menschen erkrankt, im Landkreis Greiz 30 und im Landkreis Hof 40. Sachsenweit 650 Menschen erkrankt.

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Diese weiteren Einschränkungen im öffentlichen Leben treten ab Mitternacht in Kraft:

Friseursalons und Baumärkte komplett dicht

Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, müssen nun auch Gaststätten, Friseursalons, Bau- und Gartenbaumärkte sowie Badeanstalten im Vogtland wie landesweit komplett schließen. Nachdem bereits Schulen und Kitas geschlossen, Veranstaltungen verboten sowie der Handel und das Hotel- und Gaststättengewerbe eingeschränkt wurden, gibt es damit weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Vogtland.

 

Gaststätten dürfen Außer-Haus-Verkauf anbieten

Dienstleister und Handwerker dürfen ihrer Tätigkeit nur dann nachgehen, wenn diese ohne Publikumsverkehr stattfindet. Gaststätten sind zu schließen. Ausgenommen sind Personalrestaurants und Kantinen in der Zeit zwischen 6 und 18 Uhr, wenn sie die Hygieneauflagen erfüllen. Gaststätten ist zwischen 6 und 20 Uhr ein Außer-Haus-Verkauf erlaubt bzw. ein Liefer- und Abholservice ohne zeitliche Beschränkung.

 

Das müssen die noch offenen Geschäfte nun beachten:

 

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In den Geschäften, die öffnen dürfen, müssen die Auflagen zur Hygiene eingehalten werden. Dazu gehören u. a. ausreichende Waschgelegenheiten und Desinfektionsmittel für das Personal, die regelmäßige Desinfektion von Einkaufswagen, Kassenbändern in kurzen Abständen, das Verbot von Selbstbedienung bei offenen Backwaren, Steuerung des Zutritts zur Vermeidung von Warteschlangen.

 

Besuchsverbot für Krankenhäuser

 

Es gilt ein Besuchsverbot für Krankenhäuser, Gesundheitseinrichtungen, Alten- und Pflegeheime. Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wird ein Betreuungsverbot ausgesprochen.

 

Polizei wird Auflagen streng kontrollieren

Die Polizei wird überall im Land die Auflagen streng kontrollieren und droht mit harten Strafen. Menschenansammlungen sind verboten und stehen unter Strafe. Dies trage im Zusammenhang mit der Bewältigung der Krise wesentlich zur Wirksamkeit des Infektionsschutzes und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Zusammenlebens bei. Erforderliche polizeiliche Maßnahmen gegenüber den Menschen werden grundsätzlich im vertrauensvollen Dialog geführt. Die Beamtinnen und Beamten werden entsprechend sensibel und verständnisvoll vorgehen.

 

Bei Feststellungen von Verstößen gegen die Allgemeinverfügung werden zunächst polizeiliche Maßnahmen angedroht, es sei denn, es handelt sich um Straftaten. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, werden die Polizeibeamtinnen und -beamte erforderliche Schritte ergreifen. Die Anwendung von unmittelbarem Zwang zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung ist dabei das letzte geeignete Mittel, wird dann aber auch entschlossen angewandt.

 

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Notrufnummer 110 für Notfälle freihalten

Die sächsische Polizei bittet dringend, die Notrufnummer 110 für Notfälle freizuhalten, in denen ein schnelles Handeln der Polizei erforderlich ist. In allen anderen Fällen können sich die Bürgerinnen und Bürger an ihre örtliche Polizeidienststelle wenden. In allen Notfällen ist immer die Notrufnummer 110 anzurufen. Die sächsische Polizei wird auch auf ihren Social-Media-Kanälen Facebook, Twitter und Instagram über die polizeiliche Lage im Freistaat Sachsen informieren.

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2020-03-21

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