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2023 bringt Neuerungen im Automobilbereich mit sich

DEKRA Niederlassungsleiter nennt exemplarisch fünf Änderungen

Das Jahr 2023 bringt im Automobilbereich eine ganze Reihe von Änderungen von Rechtsvorschriften mit sich. Darauf macht der Leiter der DEKRA Niederlassung Zwickau, Uwe Klose, aufmerksam und nennt exemplarisch fünf Neuerungen:

2023 bringt Neuerungen im Automobilbereich mit sich. Foto: envato
2023 bringt Neuerungen im Automobilbereich mit sich. Foto: envato

CO2-Abgabe auf Diesel und Benzin

Ursprünglich war ab 1. Januar 2023 eine höhere CO2-Abgabe geplant. Das hätte eine Erhöhung der Preise bei Benzin- und Dieselkraftstoffen bedeutet. Doch der Preis für eine ausgestoßene Tonne CO2 bleibt vorerst bei 30 Euro und wird erst Anfang 2024 auf 35 Euro erhöht. Umgerechnet ergibt das dann einen Aufschlag auf den Liter Benzin beziehungsweise Diesel von rund 1,5 Cent.

Umweltbonus

Am 1. Januar 2023 ist die reformierte Förderrichtlinie für den Umweltbonus in Kraft getreten. Mit dem neu gestalteten Umweltbonus werden nur noch reine Elektrofahrzeuge gefördert. Der Bundesanteil beim Umweltbonus beträgt 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro und 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro. Ab 1. Januar 2024 sinkt der Bundesanteil auf 3.000 Euro und der Förderdeckel von 65.000 Euro auf 45.000 Euro Netto-Listenpreis des Basismodells. Plug-In-Hybridfahrzeuge werden nicht mehr mit dem Umweltbonus gefördert. Ab 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt.

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Führer­scheintausch

2023 müssen die Jahr­gänge 1959 bis 1964 ihre alten Führerscheine austauschen. Dies muss bis zum 19. Januar 2023 geschehen sein. Nach diesem Datum ist das Dokument ungültig, so dass bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld von zehn Euro droht. Auch im Ausland könnte es Probleme mit einem abgelaufenen Führerschein geben. Wer bereits einen EU-Scheckkartenführerschein hat, kann beruhigt sein, sofern dieser nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde.

Verbands­kasten

Neu verkaufte Verbands­kästen für Autos müssen ab dem 1. Februar 2023 zwei medizi­nische Masken enthalten. Das verlangt eine neue DIN-Norm, deren Übergansgfrist am 31. Januar 2023 ausläuft. Alte Verbandskästen dürfen aber weiter genutzt werden. Es müssten auch keine Masken dazugelegt werden.

Lkw-Maut Die Lkw-Maut auf Deutschlands Fernstraßen ist zum Jahresanfang gestiegen. Sie gilt für Fahrzeuge ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen. Durch eine neue EU-Richtlinie ist es möglich, bei der Berechnung der Mautsätze die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker zu berücksichtigen. Der jährliche Durchschnitt der Mauteinnahmen in den Jahren 2023 bis 2027 soll rund 8,3 Milliarden Euro betragen. 2021 lagen sie bei rund 7,6 Milliarden Euro. Bei der geplanten Mautreform zum 1. Januar 2024 soll es eine Ausdehnung auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und eine CO2-Differenzierung geben.

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