Vogtland Nachrichten
  • Dienstag, 31 März 2026, 19:26 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.

Vogtlandkreis überprüft Waffenaufbewahrung weiterhin konsequent

Kreis setzt auf regelmäßige Kontrollen und stabile Prüfquote

Der Vogtlandkreis hat seine regelmäßigen Kontrollen zur sicheren Aufbewahrung von Waffen fortgeführt und die Zahl der Überprüfungen weiter erhöht.

Vogtlandkreis überprüft Waffenaufbewahrung weiterhin konsequent. Foto: Spitzenstadt/KI
Vogtlandkreis überprüft Waffenaufbewahrung weiterhin konsequent. Foto: Spitzenstadt/KI

Im zurückliegenden Jahr wurden 251 Waffenaufbewahrungskontrollen durchgeführt. Damit stieg die Anzahl gegenüber dem Vorjahr an, in dem gut 200 Überprüfungen stattgefunden hatten.

Festgestellte Verstöße auf konstantem Niveau

Bei den Kontrollen wurden 44 Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt. Der Anteil liegt wie in den vergangenen drei Jahren bei rund 16 Prozent. Je nach Art eines Verstoßes können ordnungsrechtliche Maßnahmen, Bußgeldverfahren oder in Einzelfällen der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis folgen.

Anzeige

Beispiele für Verstöße

Zu den festgestellten Fällen zählten unter anderem nicht getrennt gelagerte Waffen und Munition, der Besitz nicht zugelassener Nachtzieltechnik oder eine unzureichend gesicherte Lagerung außerhalb eines geeigneten Waffenschrankes.

Bedeutung der Kontrollen

Nach Einschätzung des Sachgebietsleiters für Ordnungs- und Erlaubniswesen, Christian Gebhardt, leisten die kontinuierlichen Überprüfungen einen wichtigen Beitrag zur Prävention. Sie helfen dabei, Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben und tragen somit zur öffentlichen Sicherheit bei. Im landesweiten Vergleich nehme der Vogtlandkreis seine gesetzlichen Aufgaben besonders aktiv wahr.

Hintergrund zur Aufbewahrungskontrolle

Die Kontrollen dienen dem Schutz der Allgemeinheit. Sie sollen sicherstellen, dass Waffen und Munition für Unbefugte unzugänglich gelagert werden und nicht missbräuchlich genutzt werden können. Durchgeführt werden die Prüfungen von Mitarbeitenden des zuständigen Sachgebiets in Zweier-Teams. Es handelt sich um eine routinemäßige gesetzliche Aufgabe, nicht um einen Misstrauensbeweis gegenüber rechtstreuen Waffenbesitzern.

Anzeige
Anzeige