- Montag, 5 Januar 2026, 17:04 Uhr | Lesezeit ca. 3 Min.
Lebensgefahr auf Eisflächen: Warnung vor Betreten von Stauseen und Flüssen im Vogtland
Eisflächen auf Gewässern sind nicht tragfähig
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen warnt eindringlich davor, Eisflächen auf Flüssen, Talsperren und anderen Wasserspeichern zu betreten. Durch wechselnde Wasserstände und technische Anlagen besteht akute Lebensgefahr.

Aufgrund niedriger Temperaturen bilden sich in diesen Tagen Eisflächen auf Flüssen, Talsperren und Wasserspeichern. Diese vermitteln häufig einen trügerischen Eindruck von Stabilität. Tatsächlich sorgen schwankende Wasserstände dafür, dass das Eis nicht tragfähig ist. Unter der Oberfläche können sich Hohlräume und Spannungen bilden, die zu einem plötzlichen Einbruch der Eisdecke führen.
Gefahren durch Wasserbewirtschaftung und Technik
Insbesondere in Talsperren und den unterhalb liegenden Fließgewässern ändern sich die Wasserstände durch die aktive Bewirtschaftung regelmäßig. Zusätzlich sind viele Staumauern mit Eisfreihaltungsanlagen ausgestattet. Aufsteigende Luftblasen verhindern dort bewusst die Bildung geschlossener Eisdecken, um Schäden an den Bauwerken zu vermeiden. Auch Flüsse bleiben durch ihre ständige Bewegung meist nur teilweise zugefroren, Randeis an den Ufern kann jederzeit abbrechen.
Eltern sollen Kinder für Risiken sensibilisieren
Gerade für Kinder üben zugefrorene Seen und Flüsse eine große Anziehungskraft aus. „Deshalb sollten Eltern ihren Kindern die Gefahren beim Betreten von Eisflächen immer wieder vermitteln und durch eigenes, richtiges Verhalten Vorbild sein“, erklärt Eckehard Bielitz, Geschäftsführer der Landestalsperrenverwaltung Sachsen.
Rodeln auf Deichen und Staudämmen verboten
Unzulässig und gefährlich ist außerdem das Rodeln auf Deichen, Staudämmen und Böschungen. Diese Anlagen dienen dem Hochwasserschutz und sind durch eine dichte Grasnarbe vor Ausspülungen gesichert. Durch Betreten, Befahren oder Rodeln wird diese Schutzschicht beschädigt, was die Standsicherheit der Anlagen gefährden kann. Eine intakte Grasnarbe ist daher entscheidend für die Funktionsfähigkeit wasserwirtschaftlicher Bauwerke.
Schnee darf nicht in Flüsse entsorgt werden
Die Landestalsperrenverwaltung weist zudem darauf hin, dass Schnee nicht in Flüssen entsorgt werden darf. Schnee und Eis können sich an Engstellen wie Wehren oder Brücken verkeilen, den Abfluss behindern und dadurch gefährliche Aufstauungen verursachen.
Anlagen müssen auch bei Frost funktionsfähig bleiben
Betreiber von Wehren und anderen wasserwirtschaftlichen Anlagen sind verpflichtet, diese auch bei Frost betriebsbereit zu halten. Festgefrorene Wehrverschlüsse oder Steuerungselemente können ebenfalls zu Abflusshindernissen werden und das Hochwasserrisiko erhöhen.








