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Hier gilt im Vogtland jetzt die 2G-Regel

2G-Regel für Gastronomie und Veranstaltungen im Vogtland

Im Vogtland wird ab Montag aufgrund der aktuellen Vorwarnstufe in vielen Einrichtungen und bei Veranstaltungen die 2G-Regel eingeführt. Zutritt haben Geimpfte oder Genesene. Kritik kommt vor allem aus der Gastronomie. Die 2G-Regel gilt für folgende Bereiche im Vogtland: Gaststätten, Kneipen, Veranstaltungen und Feste in Innenräumen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich, Diskotheken, Clubs und Bars im Innenbereich sowie für Großveranstaltungen.

Plauener Weihnachtsmarkt
Der Plauener Weihnachtsmarkt ohne abgetrennte Bereiche. In diesem Jahr soll die Gastronomie abgetrennt sein. Im letzten Jahr musste der Weihnachtsmarkt abgesagt werden. Foto: T. Peisker/Archiv

Es gelten Abstand, Kapazitätsbeschränkungen und Maskenpflicht. Bei Großveranstaltungen dürfen maximal 50 Prozent der möglichen Besucherkapazität ausgeschöpft werden. Das sagte Sachsen Staatsministerin Petra Köpping am Freitag auf einer Pressekonferenz. Mitarbeiter, die nicht geimpft sind und in einem 2G Betrieb arbeiten, müssen täglich getestet sein und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Schüler können ohne 2G-Nachweis alle Einrichtungen nutzen, weil sie bereits in den Schulen der Testpflicht unterliegen. Menschen, die sich nicht impfen lassen können, haben über einen aktuellen Testnachweis die Möglichkeit, sich Zutritt zu verschaffen. Dies gilt auch für Personen unter 16 Jahren.

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Verstärkte Kontrollen angekündigt

Sachsen Staatsministerin Petra Köpping kündigte an, dass sachsenweit die neuen Regeln stärker kontrolliert werden sollen. In jedem Landkreis werde es mindestens ein Kontroll-Team bestehend aus Polizei, Ordnungsamt und Gesundheitsamt geben. Die Regeln seien im Vergleich zu anderen Bundesländern in Sachsen bisher nur lasch kontrolliert worden. Daher werde es mehr Kontrollen geben, heißt es.

Weihnachtsmärkte und Bergparaden

Bei den Betreibern der Weihnachtsmärkte im Vogtland ist in den letzten Tagen die Unsicherheit gewachsen. Was ist erlaubt, was nicht? Sachsen will die landestypischen Märkte und Veranstaltungen wie Bergparaden nicht verbieten, doch die geltenden Corona-Regeln müssen eingehalten werden. Die Regeln zu Verweil- und Flanierbereiche sollen beibehalten werden.

In Plauen will die Stadt Warenhändler und Gastronomen getrennt voneinander aufstellen, um diese Bereiche zu schaffen. So kann der Gastronomie-Bereich auf dem Altmarkt eingezäunt werden, um eine 2G-Regeln kontrollieren zu können.

Sachsenweit gilt, dass in den Verweilbereichen bei einer Besucherzahl von mehr als 1.000 die Kontakterfassung, Maskenpflicht und die 2G-Regel einzuhalten ist. Zutritt haben Geimpfte oder Genesene und Personen, die sich nicht impfen lassen können oder unter 16 Jahre alt sind mit einem aktuellen Testnachweis.

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