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ratgeber
  • Sonntag, 13 Mai 2012, 22:44 Uhr | Lesezeit ca. 1 Min.

IHK warnt Unternehmen vor falschen Abmahnungen

Unbekannte Dritte missbrauchen den Namen der Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale ist eine unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft, die Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht in Form sogenannter Abmahnschreiben rügt. Aus aktuellem Anlass sollten Abmahnungen jüngeren Datums, die als Absender die Wettbewerbszentrale nennen, einer genaueren Prüfung unterzogen werden.

In den letzten Wochen sind bei zahlreichen Unternehmen Abmahnungen aufgetaucht, in denen unbekannte Dritte den Namen der Wettbewerbszentrale missbrauchen. Ob es sich bei der Abmahnung um eine Fälschung handelt, lässt sich an dem angegebenen Aktenzeichen sowie an der geltend gemachten Aufwandspauschale erkennen. Die Wettbewerbszentrale verwendet Aktenzeichen, die aus einem Großbuchstaben und einer sich anschließenden Ziffernfolge bestehen.

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Die Aktenzeichen der falschen Abmahnungen enthalten ausschließlich Ziffern. Außerdem macht die Wettbewerbszentrale normalerweise eine Aufwandspauschale in Höhe von 219,35 EUR geltend, während in den Fälschungen zur Zahlung einer Entschädigung von insgesamt 403,00 EUR aufgefordert wird.

Unternehmen, die Opfer dieser Betrugsmasche geworden sind, sollten die Originale der falschen Abmahnungen sowie den dazu gehörenden Briefumschlag der Wettbewerbszentrale oder einer Strafverfolgungsbehörde übermitteln. Als Ansprechpartner steht die IHK Chemnitz unter Tel. 3741/214-3120 zur Verfügung. (ihk)

2012-05-13

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