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ratgeber
  • Sonntag, 25 März 2012, 21:46 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.

Abo für Nahrungsergänzungsmittel

Vertragsabschluss am Telefon möglich

Vogtländer staunten nicht schlecht, als ihnen am Telefon durch verschiedene Firmen unterschiedliche Wundermittel für ihre Gesundheit angeboten wurden, obwohl sie mit den Firmen bisher nichts zu tun hatten.

Noch mehr verwundert waren sie, als plötzlich eine Probepackung Hirschberger Herzwohl oder Gelenk Forte Plus oder ein Ginkgo-Präparat bzw. diverse Fjord Perlen per Post ins Haus kamen. Im dazu gehörigen Schreiben, so berichteten Verbraucher, wurde auf ein Jahresabonnement hingewiesen, das man am Telefon abgeschlossen hätte. Vielen Verbrauchern ist nicht bewusst, dass man am Telefon überhaupt Verträge abschließen kann. Selbst bei der Inaussichtstellung von Probepackungen wird weniger an ein Abo gedacht und eher, dass die Pröbchen kostenlos sind. Während die Probepackungen durchschnittlich 9,95 € kosten, beläuft sich der Preis der Wundermittel für 6 Packungen meist auf ca. 95 €.

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Beim Abschluss von Verträgen am Telefon handelt es sich um so genannte Fernabsatzverträge. Diese können aber innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden, wenn eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ausgehändigt wurde.Da diese Widerrufsbelehrung in den meisten Fällen nicht vorhanden ist, können diese Verträge auch noch nach Ablauf der 14 Tage widerrufen werden. Ob derartige Wundermittel überhaupt bei den Verbrauchern ihre Wirkung entfalten können, sei dahingestellt. Der Slogan „Für unsere Gesundheit ist uns nichts zu teuer“ wird gerade gegenüber älteren Verbrauchern durch diverse Firmen ausgenutzt.

Verbraucher sollten sich auch nicht von Inkassobüros einschüchtern lassen, die eine Forderung eintreiben wollen. Diesen sollte kurz und knapp schriftlich mitgeteilt werden, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handelt, da man nichts bestellt hat bzw. den Vertrag widerrufen hat. In der Auerbacher Verbraucherzentrale sind derzeit dutzende von Fällen bekannt. (aa)

2012-03-25

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