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Wachmann nach Tod von Asylbewerber entlastet

Verfahren am Amtsgericht Plauen eingestellt

150127 ProzessVerfahren überraschend eingestellt: Ein ehemaliger Wachmann des Asylbewerberheimes in Plauen-Neundorf muss sich nicht mehr vor Gericht verantworten. Er war wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Am Dienstag wurde das Verfahren gegen eine Zahlung von 1800 Euro eingestellt.

Der 44-Jährige habe vor etwa einem Jahr im Heim trotz mehrfacher Aufforderungen anderer Bewohner keinen Rettungsdienst für einen kranken Libyer gerufen. Der Mann starb an einer Lungenembolie. Richter Michael Rüsing und die Staatsanwaltschaft sahen es als erwiesen an, dass der Wachmann nicht die alleinige Schuld am Tod des Libyers Ahmed J. trägt. Abgesehen davon, hätte zu jeder Zeit ein Bewohner des Heimes über sein Handy auch selbst einen Notarzt rufen können.

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Der Vogtlandkreis spricht von einem tragischen Einzelfall. Das Notfallkonzept wurde nach dem Fall im Heim nicht geändert. Es sei gut und funktioniere, heißt es von der Behörde. Verstärkt wurde jedoch das Sicherheitspersonal in der Nacht.

Laut Obduktionsbericht wäre der Asylbewerber aus Libyen auch gestorben, wenn der Wachmann umgehend einen Notarzt gerufen hätte, hieß es im Gericht. Vermutlich brachte der Mann die Krankheit bereits mit nach Deutschland. Was genau zur Lungenembolie führte, ist unklar. Im Plauener Krankenhaus wurde Ahmed J. bereits zweimal deswegen behandelt. Jedoch soll er anschließend gesagt haben, „Hospital no good“. Eine Betreuerin im Heim wertete diese Aussage, als wolle der Libyer nicht mehr ins Krankenhaus.

Der Wachmann sollte zunächst eine Geldstrafe von 2.400 Euro zahlen. Er ist jedoch in Widerspruch gegangen und so wurde der Fall öffentlich verhandelt. (mar)

2015-01-27

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