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Vollzugsdienst der Stadt Plauen spricht Platzverbot für Bettler aus

Häufig kommt es nicht vor, aber manchmal lässt es sich nicht umgehen, dass Frank Riedel und seine Kollegen vom gemeindlichen Vollzugsdienst der Stadt Plauen, im allgemeinen Sprachgebrauch auch Stadtinspektoren genannt, einen Platzverweis aussprechen.

Am Donnerstagmittag, 18. September, mussten sie jedoch derart massiv eingreifen. Gegen 13.00 Uhr mehrten sich Beschwerden von Bürgern, sowohl bei der Polizei als auch in der Stadtverwaltung, über anscheinend körperlich behinderte Bettler im Stadtgebiet. Die Bürger beschwerten sich, dass sie zum Teil in sehr grober Weise aufgefordert worden seien, Geld zu geben, sie wurden angerempelt und ihnen wurde der Weg verstellt.

Nachdem die Stadtinspektoren das Treiben der vermeintlichen Bettler eine zeitlang beobachtet hatten und sich die Aussagen der Bürger bestätigten, schritten sie ein.

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Bei den Bettlern in spe handelte es sich um rumänische Staatsbürger, zwei Frauen und zwei Männer, die selbst den städtischen Angestellten noch eine Behinderung vorgaukeln wollten.

Sämtlich sind sie in Dresden wohnhaft und dort bereits durch ihre aggressive und professionelle Bettelmethoden im Umfeld der Frauenkirche bekannt. Sie waren mit einem Kleinbuss angereist, hatten diesen in der Forststraße geparkt. Beobachtungen von Anwohnern zufolge verließen sie dort das Fahrzeug putzmunter und ohne jegliche Behinderung und legten dann ihre Verkleidung an.

Nach Feststellung der Personalien führten die Stadtinspektoren die Pseydobettler zum Fahrzeug und sprachen einen sofort wirkenden Platzverweis aus.

Wie Plauens Ordnungschef Wolfgang Helbig einschätzt, „… ist ein solcher Fall von aggressivem Betteln im Stadtgebiet bisher noch nicht aufgetreten bzw. beobachtet worden. Ich bitte alle Plauener, wenn sie derartiges beobachten, entweder die Polizei oder die Ordnungsbehörde im Rathaus zu verständigen“, ruft er zu Wachsamkeit auf. „Es handelt sich dabei eindeutig um einen Verstoß gegen die Polizeiverordnung Stadt Plauen und eine Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, was nach dem Sächsischen Polizeitgesetz einen Platzverweis begründet.“

19.09.2008

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