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Plauen schaltet weitere Blitzer scharf

Stadt Plauen zieht erste Bilanz zu neuen Rotlicht-Blitzern

Die geplante Installation von drei neuen Rotlichtüberwachungsanlagen steht kurz vor dem Abschluss. An den Standorten Reichenbacher Straße/Knielohstraße in Fahrtrichtung Röntgenstraße und Chamissostraße/Reißiger Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts sowie an der B 92 Trockentalstraße/Straßberger Straße in Fahrtrichtung Dittrichplatz wurden neue Anlagen installiert.

Rotlicht-Blitzer an der Reichenbacher Straße/Ecke Knielohstraße in Plauen. Foto: Sebastian Höfer/Archiv

Die Maßnahme wurde laut Stadtverwaltung Plauen zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer veranlasst, denn bei allen drei Standorten handelt es sich um Ampeln mit Fußgängerverkehr. Außerdem befinden sich in der Nähe jeweils Schulen, somit passieren vermehrt Kinder die Lichtsignalanlagen.

Die Anlage an der Kreuzung Chamissostraße/Reißiger Straße wurde am Montag in Betrieb genommen. Für die Anlage an der Kreuzung Trockentalstraße/Straßberger Straße ist die Inbetriebnahme am 28. Juni 2021 vorgesehen.

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Der neue Rotlichtblitzer an der Chamissostraße Kreuzung Reißiger Straße in Plauen. Ab sofort gibt es hier teure Fotos für Rotlichtsünder in Richtung Lessing-Gymnasium. Foto: Sebastian Höfer/Archiv

Die Anlage an der Reichenbacher Straße/Knielohstraße ist seit 12. April 2021 in Betrieb. Da die Strecke vielfach von Rettungsfahrzeugen auf dem Weg zum Krankenhaus befahren wird, weist Alexandra Wölfel, Fachgebietsleiterin Bußgeldstelle, ausdrücklich auf Folgendes hin: „Rettungsfahrzeugen ist auch bei bestehendem Rotlicht unter Beachtung des Verkehrsflusses und querender Fußgänger die Durchfahrt zu ermöglichen. Wird ein Fahrzeug während eines solchen Verkehrsvorgangs von der Rotlichtüberwachungsanlage erfasst, so ist dies auf den Aufnahmen der Anlage zu erkennen. Derartige Verfahren werden von der Bußgeldstelle nicht geführt.“Anzeige

Die erste Rotlichtüberwachungsanlage wurde bereits im Jahr 2016 an der Kreuzung Böhlerstraße/Wiesenstraße aufgebaut. „Obwohl die Anlage seit nunmehr fünf Jahren in Betrieb ist, werden hier im Jahr noch rund 700 Verstöße festgestellt. Bei Unfällen, die durch Rotlichtverstöße verursacht wurden, konnten mit Hilfe der Beweisfotos der Überwachungsanlage die Unfallverursacher festgestellt werden.“, so Alexandra Wölfel.

Vielfach erfolgt seitens der Betroffenen die Äußerung, dass die Lichtsignalanlage noch gelb gezeigt hätte. Zunächst besteht an innerstädtischen Ampeln immer eine Gelbzeit von mindestens drei Sekunden. Die Überwachungseinheit ist mit der Lichtsignalanlage gekoppelt, so werden die Signalzeiten in Echtzeit übermittelt. Ein Auslösen der Anlage bei bestehendem Gelblicht, ist somit technisch ausgeschlossen.
Die Korrektheit der Ergebnisse dieser Überwachungsanlagen hielt im Rahmen von Gerichtsverfahren der gutachterlichen Überprüfung stand.

Zur Feststellung der Verstöße werden immer zwei Fotos gefertigt. Hierfür sind Induktionsschleifen in den Straßenbelag eingelassen, die wiederum mit der Überwachungsanlage gekoppelt sind. Verzeichnet das Gerät das Rotsignal der Ampel und ein Signal der Induktionsschleifen, löst die Anlage ein Foto aus. Das zweite Foto dient dem Beweis, ob das Fahrzeug in den geschützten Bereich der Lichtzeichenanlage hineingefahren ist. Hierzu zählt nicht nur der Kreuzungsbereich, sondern ebenso der Fußgängerüberweg.

Bleiben Fahrzeuge kurz nach der Haltlinie stehen, ist dies auf den Beweisfotos ersichtlich. Je nach Standort des Fahrzeuges erfolgt hier die Ahndung eines Haltlinienverstoßes. Gemäß Bußgeldkatalog ist mit einer Geldbuße von 10 Euro zu rechnen. Der Gesetzgeber unterscheidet außerdem grundsätzlich zwei Arten von Rotlichtverstößen. Diese richten sich danach, wie lange die vorwerfbare Rotzeit andauerte. Handelt es sich um einen Wert von unter einer Sekunde, sind laut Bußgeldkatalog 90 Euro Geldbuße und ein Punkt im Fahreignungsregister Flensburg fällig. Bestand die Rotzeit länger als eine Sekunde, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß.

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Hier beträgt die Regelgeldbuße 200 Euro. Hinzu kommen 2 Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot. Sofern aus dem Verstoß eine Gefährdungssituation oder ein Unfall resultierten, sind die Geldbußen und Nebenfolgen höher bemessen. Voreintragungen im Fahreignungsregister Flensburg können im Einzelfall ebenso zu einer Erhöhung der Geldbuße bis hin zur Anordnung eines Fahrverbotes führen.

Bisherige Verstöße in Zahlen (Statistik Stand 21.06.2021)
Böhlerstraße gesamt seit 01.01.2021: 219, darunter 54 qualifizierte Rotlichtverstöße

Reichenbacher Str./Knielohstr. gesamt seit Inbetriebnahme 12.04.2021: 188 Verstöße, darunter 42 qualifizierte Rotlichtverstöße

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