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Stadt Plauen und Gemeinde Pöhl arbeiten zusammen

Gemeinde Pöhl Durch die Neuordnungen in den Sächsischen Verwaltungen wurden den Gemeinden wie Pöhl die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde übergeben. Für Anträge und Genehmigungen müssten aber erst Mitarbeiter ausgebildet werden.

Diese neue Kompetenz möchte Pöhl nicht selbst schultern. Aus diesem Grund verständigten sich der Bürgermeister Friedhard Kaul und der Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer darauf, dass Plauen die Aufgabe im Rahmen einer Zweckvereinbarung übernehmen könnte. Der Pöhler Rat und der Plauener Verwaltungsausschuss stimmten diesem Vorschlag mittlerweile zu. Grundlage ist das Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit.

Die Stadt Plauen hat durch die Vereinbarung das Recht zur Erhebung von Gebühren. Des Weiteren muss pro Anordnung im Bezug auf die Straßenverkehrsverordnung die Gemeinde Pöhl eine Aufwandspauschale von 40 Euro an Plauen bezahlen. Die Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Anzahl von verkehrsrechtlichen Anordnungen in Pöhl beträgt rund 1%, derer die in Plauen bearbeitet werden. Die Gemeinde Pöhl hat ca. 30 Kilometer Straßen, Plauen über 350 Kilometer.

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Ralf Oberdorfer wies im städtischen Verwaltungsausschuss darauf hin, dass auch andere angrenzende Gemeinden an die Stadt heran treten könnten. Reichenbach, Auerbach und Oelsnitz betreiben eine ähnliche Kooperation mit vogtländischen Gemeinden. (ce)

03.09.2008

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