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Sonntagsöffnung: Plauen hofft auf Karlsruhe

Nach dem Gerichtsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) hofft Plauen bei den verkaufsoffenen Adventssonntagen auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Erste Senat entscheidet am 1. Dezember über die Verfassungsbeschwerden der evangelischen und katholischen Kirche gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz.

Nach der seit 2006 geltenden Regelung dürfen in der Bundeshauptstadt die Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen öffnen, darunter an allen vier Adventssonntagen. Dagegen hatten die Berliner Kirchen geklagt.

Sollte das Urteil für die Öffnung im Advent sprechen, könnte theoretisch der Plauener Stadtrat kurzfristig Anfang Dezember eine neue Verordnung beschließen und den zweiten und dritten Advent doch noch freigeben. Die Stadtverwaltung Plauen werde die Entscheidung in Karlsruhe aufmerksam verfolgen und auswerten, hieß es auf Anfrage des Vogtland-Anzeigers. Im Gespräch ist auch die Öffnung der Geschäfte am 27. Dezember. Dies wäre der erste Sonntag nach den Weihnachtsfeiertagen.

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Das OVG untersagte in dieser Woche der Stadt, die Geschäfte an allen vier Adventssonntagen zu öffnen. Die Kirche hatte eine einstweilige Verfügung beim OVG in Bautzen eingereicht und Recht bekommen. Demnach dürfen die Läden nur noch am ersten und am letzten Advent öffnen. Dadurch hängen nun die zwei geplanten Sonntage in der Luft und drohen ungenutzt zu bleiben. (mr)

2009-11-13

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