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Neue Herausforderung für Dienstleister ab 2010

Stichtag 1. Januar 2010: Insbesondere Unternehmen, die Dienstleistungen EU-weit anbieten, sollten dieses Datum beachten, denn ab 2010 gilt die neue Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Beratungs- und Gutachterleistungen sind von weitreichenden Änderungen des Umsatzsteuergesetzes genauso betroffen, wie beispielsweise Montage- und Reparaturleistungen.

Aufgrund einer neuen Grundregel werden Dienstleistungen an Unternehmer an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Von den neuen Grundregeln gibt es einige Ausnahmen, z. B. für Personenbeförderungen, kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln, Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, sportliche oder ähnliche Leistungen wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen.

Ähnlich wie innergemeinschaftliche Warenlieferungen werden auch Dienstleistungen, bei welchen es aufgrund der neuen Grundregel zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger ankommt, in einer zusammenfassenden Meldung zu erklären sein.

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Die IHK Regionalkammer Plauen informiert am 16. September 2009 in Zusammenarbeit mit einer Steuerberatungsgesellschaft, wie die Neuerungen anzuwenden sind, was beispielweise bei der Rechnungslegung zu beachten ist.

Weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen sind erhältlich bei der IHK Regionalkammer Plauen, Bereich Außenwirtschaft, Friedensstraße 32, 08523 Plauen, Tel. 03741/214 3240, Fax: 03741/214 19 3240. (pm)

2009-08-26

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