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Kurzarbeit durch Wirtschaftskrise nimmt rund um Plauen zu

„Die Nachfrage der Unternehmen nach Kurzarbeitergeld ist nach wie vor hoch, wenn auch eine leicht rückläufige Tendenz erkennbar ist. Im Januar haben 134 vogtländische Betriebe für insgesamt 1.203 Arbeitnehmer Kurzarbeit angezeigt. Das sind 7 Anzeigen und 802 Personen weniger als im Dezember“, erklärt die Plauener Agenturchefin Helga Lutz.

Allerdings verschiebt sich der Schwerpunkt der Anzeigen von saisonalen zu kon-junkturellen Gründen. Zeigten im Dezember noch 77 Unternehmen Kurzarbeit aus witterungsbedingten Gründen an, so waren es im Januar nur noch 51 Firmen. Die Zahl der von saisonaler Kurzarbeit bedrohten Arbeitnehmer ging von 842 auf 329 zurück.

Im Gegensatz dazu hat sich die Zahl der Anzeigen auf Kurzarbeit aus wirtschaftlichen Gründen erhöht. Im Januar gingen 83 Anzeigen (20 mehr als im Dezember) ein. „Diese Entwicklung zeigt, dass die Unternehmen im Vogtland sehr sensibel mit Entlassungen umgehen und ihre qualifizierten Fachkräfte weiter beschäftigen wollen.“ Die in den Anzeigen genannte Personenzahl verringerte sich jedoch von 1.162 im Dezember auf 874 im Januar.

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„Betriebe sollten die Zeit der Kurzarbeit nutzen, um ihre Mitarbeiter zu qualifizieren. Insbesondere für die Weiterbildung von ungelernten und gering qualifizierten Mitarbeitern können die Weiterbildungskosten durch die Arbeitsagentur übernommen werden“, so Helga Lutz.

Hintergrund:
Die Zahlung von Kurzarbeitergeld soll Arbeitnehmern ihre Arbeitsplätze und Betrieben ihre eingearbeiteten Mitarbeiter erhalten und damit Arbeitslosigkeit vermeiden. Vor Beginn der Kurzarbeit müssen die Betriebe eine Anzeige über den Arbeitszeitausfall erstatten.

Nicht für alle Personen für die Kurzarbeit angezeigt wurde, erfolgt diese später auch tatsächlich. Das Ausmaß des Arbeitsausfalls pro Kopf ist aus den Anzeigen noch nicht erkennbar. Insoweit können die in den Anzeigen gemeldeten Personen zwar als potentielle, nicht aber als unmittelbare „Zugänge in Kurzarbeit“ interpretiert werden.

Die Zahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Agenturen für Arbeit erfolgt anhand der Abrechnungslisten, die für jeden Kalendermonat mit Kurzarbeit innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung dieses Monates eingereicht werden müssen. Daraus ergibt sich, dass statistische Angaben zum tatsächlichen Bezug von Kurzarbeitergeld erst mit einer zeitlichen Verzögerung von 3 Monaten vorliegen. (mr)

10.02.2009

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