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Kleinkläranlagen müssen umgerüstet werden

Keine Verlängerung der Frist

Die Frist für die Umrüstung von Kleinkläranlagen auf vollbiologische Klärung wird nicht verlängert. Das stellt der Sächsische Umweltminister, Frank Kupfer, in einem Schreiben an den ZWAV klar. Damit zerschlägt sich die vielfach geäußerte Hoffnung auf eine Verlängerung der Frist, teilt die Stadt mit.

Das bedeutet, dass alle Grundstücke ohne zentralen Abwasseranschluss bis spätestens 2015 eine vollbiologische Kleinkläranlage haben müssen oder eine abflusslose Grube für sämtliches Schmutzwasser. Je nach Dringlichkeit kann das Landratsamt auch eine frühere Umrüstung fordern. Der Verbandsvorsitzende des ZWAV, Ralf Oberdorfer, hatte sich schriftlich an den Umweltminister gewandt. Er verwies u.a. auf bestehende Probleme bei der Umrüstung und auf die in anderen Bundesländern geltenden längeren Fristen.

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In seiner Antwort zeigt Umweltminister Kupfer auf, dass bereits seit 1990 eine Pflicht zur Anpassung von Kleinkläranlagen an den Stand der Technik innerhalb einer angemessenen Frist besteht. Diese Frist wäre „inzwischen grundsätzlich abgelaufen“. Der Umweltminister legt weiterhin dar, dass es in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sogar kürzere Fristen gibt. Dort sind die Kleinkläranlagen bis 2009 bzw. 2013 umzurüsten.

Mit der Frist zum 31.12.2015 und den bestehenden Fördermittelrichtlinien habe der Freistaat Sach-sen gute und flexible Konditionen geschaffen. Vom Sanierungsziel 2015 könne daher nicht abgewichen werden, so Umweltminister Kupfer. Das Antwortschreiben des Sächsischen Umweltministers wurde an alle vogtländischen Bürgermeister weitergeleitet. (plauen)

2013-01-28

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