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Hochbaum: Aufruf zu sächsischer Initiative

Politiker schreibt an Wissenschaftsministerin

Eine sächsische Initiative auf Vorschlag von Robert Hochbaum (CDU) soll eine Gesetzesänderung im Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) auf den Weg bringen und damit zur Förderung von Schülern des zweiten Bildungsweges beitragen.

Dabei soll eine Abkehr vom bisher zu Grunde liegenden Ausbildungsstättenprinzip herbeigeführt werden. Vielmehr sollten die Lebensumstände der oder des Einzelnen Einfluss finden. Mit diesem Anliegen hat sich der vogtländische Bundestagsabgeordnete sich an die sächsische Wissenschaftsministerin Prof. Sabine von Schorlemer gewandt, deren Ministerium für BAföG im Freistaat zuständig ist. „Sachsen könnte hierbei eine Vorreiterrolle einnehmen. Ich rufe daher zur sächsischen Initiative auf!“ Bundesbildungsministerin Schavan hatte zuvor eine Gesetzesänderung von einer einmütigen Neubewertung der Bundesländer abhängig gemacht.

Bisher war für die Gewährung von BAföG das Ausbildungsstättenprinzip maßgebend. Dies bedeutete, dass Schüler ein und der selben Klasse, die ein und den selben Unterrichtsstoff behandeln, BAföG-rechtlich gleich behandelt wurden. Lebensumstände und Vorbildung ausgenommen. Bei Schülern des Vogtlandkolleg Plauen stieß diese Regelung an ihre Grenzen. Die Kollegiaten legen derzeit auf dem zweiten Bildungsweg ihr Abitur ab. Sie müssen dies aber aus Kapazitätsgründen zusammen mit regulären Gymnasiasten der Sekundarstufe II tun. Dies führte dazu, dass die Kollegschüler in der BAföG-Frage wie reguläre Gymnasiasten behandelt wurden und mehrheitlich kein BAföG erhalten.

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„Betrachtet man jedoch die persönliche Lebenssituation der Kollegschüler, die schon mehrere Jahre nach Schule oder Ausbildung im eigenen Hausstand leben, sind sie dringend auf staatliche Förderung angewiesen. Aus bisherigen Lebensentscheidungen sollten keine Nachteile entstehen.“

„Die bisherige Regelung kann meiner Meinung nach nicht im Sinne unserer Bildungspolitik, gerade im Bereich der Erwachsenenbildung, sein. Kollegschüler und normale Gymnasiasten über eine Kamm zu scheren ist dabei der falsche Ansatz“, so Hochbaum. „Alter, Schulart und vor allem die Lebensumstände müssen Kriterien für eine BAföG-Förderung sein. Die organisatorische Frage, auf welchem Stuhl und in welcher Klasse der Kollegschüler unterrichtet wird, ist hier zweitrangig.“ (mr)

2010-02-22

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