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Harter Lockdown auch im Vogtland ab Montag

1111 Menschen im Vogtlandkreis positiv auf COVID-19 getestet

Im Vogtland und ganz Sachsen werden die Corona-Maßnahmen ab Montag verschärft. Schulen, Kindergärten, Horte und zahlreiche Geschäfte sollen bis zum 10. Januar schließen. Damit reagiere das Land auf die weiter steigenden Infektionszahlen. Der Freistaat ist besonders stark vom Coronavirus betroffen.

Corona-Lage im Vogtland
Corona-Lage im Vogtland

Den Einzelhandel trifft es. Mit Ausnahme der lebensnotwendigen Versorgung sollen alle Läden geschlossen werden, kündigte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer an. Die Menschen in Sachsen würden die Situation nicht ernst genug nehmen, so der Minister. Ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum ist ebenfalls im Gespräch.

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Ausgenommen werden sollen Geschäfte für den täglichen Bedarf wie beispielsweise Supermärkte, Tankstellen, Sanitätshäuser, Banken usw. Die angepasste Verordung soll am 11. Dezember 2020 vom Kabinett in einer Sondersitzung verabschiedet werden. Sie wird vom 14. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 gelten. Für den Zeitraum vom 23. Dezember ab 12:00 Uhr bis zum 27. Dezember um 12:00 Uhr gelten die bisher verabschiedeten Lockerungen. Demnach können Zusammenkünfte im engsten Familine- und Freundeskreis mit maximal 10 Personen in diesem Zeitraum stattfinden.

Corona-Zahl im Vogtland steigt erstmals über 1000

Aktuell sind im Vogtlandkreis 1111 Menschen positiv auf COVID-19 getestet.  Die Inzidenz der letzten sieben Tage im Vogtlandkreis (01.12.2020 – 07.12.2020) beträgt 193,8 (Quelle: RKI). Das sind die aktuellen Zahlen des Landratsamtes (Stand 08.12.2020). Seit Ausbruch der Krankheit sind im Vogtland 100 Personen im Zusammenhang mit Corona gestorben. Spitzenstadt.de berichtet hier über die aktuelle Lage und die Entwicklung im Vogtland.

Die aktuellen Zahlen im Vogtlandkreis:

Gemeinde/Stadt/Verwaltungsgemeinschaft

aktive Corona-Melde-Fälle*

davon Neuinfektionen

Adorf/Vogtl.

 19

 3

Auerbach/Vogtl.

 54

 1

Bad Brambach

 8

Bad Elster

 32

 3

Ellefeld

 27

Elsterberg

 10

Falkenstein/Vogtl. mit Grünbach, Neustadt/Vogtl

 48

 2

Verwaltungsverband Jägerswald

 16

 0

Klingenthal

 93

 5

Lengenfeld

 55

 4

Markneukirchen/Erlbach

 50

 10

Muldenhammer

 33

 1

Netzschkau / Limbach

 53

 3

Neumark

 24

 9

Oelsnitz/Vogtl. Mit Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl

 92

 22

Pausa-Mühltroff

 6

 1

Plauen

 241

 24

Pöhl

 7

 1

Reichenbach im Vogtland / Heinsdorfergrund

 115

 8

Rodewisch

 20

 1

Rosenbach/Vogtl.

 2

Schöneck/Vogtl. / Mühlental

 44

 1

Steinberg

 9

Treuen / Neuensalz

 22

 2

Weischlitz

 31

 2

Gesamt 1111 103

Quelle: Vogtlandkreis.de, Stand: 08.12.2020

Besuche in Pflege- und Altenheimen nur noch mit negativem Testergebnis

Besuche von Angehörigen in Alten-, Pflege- und stationären Wohnformen für Menschen mit Behinderungen sollen trotz der angespannten Corona-Infektionslage in Sachsen weiter möglich sein. Um die Bewohner zu schützen, darf Besuchern der Zutritt in diesen Einrichtungen künftig nur nach erfolgtem Coronatest mit negativem Testergebnis gewährt werden. Betroffen sind Einrichtungen nach § 36 Abs. 1 Nummer 2 Infektionsschutzgesetz (voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen). Die Einrichtungen sind angehalten, die Tests selbst zu beschaffen, abzurechnen und die Durchführung eigenständig zu organisieren. Zudem sind Besucher wie bisher zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung und zur Einhaltung weiterer Hygieneregelungen der Einrichtung verpflichtet. Beschäftigten in Krankenhäusern, Arztpraxen o.ä. wird die Testung zwei Mal wöchentlich dringend empfohlen.

Die Regelungen finden sich in der aktualisierten Allgemeinverfügung Hygiene. Sie tritt am 8. Dezember 2020 in Kraft. Staatsministerin Petra Köpping: »Wir wollen sicherstellen, dass niemand gerade in der Weihnachtszeit aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie vereinsamt. Das ist mir sehr wichtig. Besuche müssen und sollen weiterhin möglich sein, aber mit Sicherheitsvorkehrungen. Mit Schnelltests kann das gewährleistet werden. Hier bin ich mir mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege einig.« Gemäß der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung sind die Besuchs- und Betretungsregelungen an die aktuelle regionale Infektionslage anzupassen. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zwischen dem Schutz der versorgten Personen und deren Persönlichkeits- und Freiheitsrechten stehen.

Sachsen bekommt 13 Zentren und 13 mobile Impfteams

Ministerin Köpping: »Je mehr Menschen sich impfen lassen, umso eher finden wir in unser normales Leben zurück«

Wie Ende November bekannt gegeben, laufen in Sachsen die Vorbereitungen für eine bald verfügbare Corona-Schutz-Impfung. Zur Organisation hat das Sozialministerium das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) mit der Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der Impfzentren beauftragt. Gemeinsam mit dem Landeskommando der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk hat das DRK einen Arbeitsstab eingerichtet, der auf Ebene der Landkreise durch lokale Einsatzstäbe ergänzt wird. Einbezogen sind zudem die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter- Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen sowie die kommunale Ebene.

Bis Mitte Dezember wird in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt zunächst jeweils ein Impfzentrum sowie jeweils ein mobiles Impfteam eingerichtet. Das DRK in Sachsen hat die Standortsuche für die Impfzentren abgeschlossen. Neben der Neuen Messe in Leipzig werden andere Immobilien für die Aufgabe hergerichtet. Die Impfzentren selbst sollen mit dem Start der Impfkampagne täglich geöffnet sein. Unter der Woche plant das DRK zehn Stunden und am Wochenende Öffnungszeiten von acht Stunden. Ein Impfzentrum wird mit mindestens zwei Impfstrecken ausgestattet werden. Die größten Objekte können aber nach Bedarf auf bis zu zehn solcher Strecken erweitert werden. Pro Tag können so bis zu 13 000 Bürgerinnen und Bürger geimpft werden. Auch die Logistik dahinter wird vorbereitet sein. Das DRK stellt gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung das Personal in den Impfzentren. Die Lage und Erreichbarkeit der Impfzentren wird rechtzeitig vor dem Impfstart bekanntgegeben. Dieser beginnt ca. eine Woche nach Lieferung der ersten Impfdosen. In dieser Zeit wird zunächst das medizinische Personal der Krankenhäuser geimpft. Auch das Personal der Impfzentren wird vor dem offiziellen Start die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen.

Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: “Wir sind sehr froh, dass wir mit dem Deutschen Roten Kreuz einen solchen erfahrenen Partner haben, der den Aufbau und den Betrieb der Impfzentren koordiniert und leitet. Ich betone erneut, dass die Impfung natürlich freiwillig sein wird. Und ich ermutige alle Bürgerinnen und Bürger, sich gegen Covid19 impfen zu lassen. Je mehr Menschen einen Impfschutz haben, umso schneller überwinden wir die Pandemie und können wieder in unser normales Leben zurückfinden.”

DRK-Vorstandsvorsitzender Rüdiger Unger: »Es ist eine herausfordernde Situation für das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen. Aber es ist auch eine Aufgabe, für die das Rote Kreuz gegründet wurde. Als verlässlicher Partner für Behörden und das Gesundheitswesen erfüllen wir in Sachsen unseren Auftrag, genauso wie die Rot-Kreuz und Rot-Halbmond Bewegung auf der ganzen Welt. Natürlich nicht allein, sondern mit der kameradschaftlichen Unterstützung der Bundeswehr, des Technischen Hilfswerkes und den anderen Hilfsorganisationen.«

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Die Beschaffung von 1,2 Millionen durch den Freistaat ausgeschriebenen Spritzen und Kanülen läuft bereits. Erste Lieferungen sind auch schon eingetroffen und vorrätig. Aus Sicherheitsgründen werden die genauen Standorte der Impfzentren noch nicht umfassend veröffentlicht. Gleiches gilt für das zentrale Lager, welches dem Bund für die Anlieferung des Impfstoffes gemeldet worden ist. Dieses ist zugelassen für die Lagerung von Arzneimittel und erfüllt alle Maßgaben der sachgerechten Lagerung. Die Impfstofflieferung, die der Bund verantwortet, erfolgt in Teil-Chargen. Die verfügbaren Mengen an Impfdosen werden gemäß dem Bevölkerungsanteil an die Länder verteilt. Nach Zulassung eines Impfstoffes ist zunächst von einer begrenzten Anzahl verfügbarer Impfdosen auszugehen. Dieser wird weiter produziert und laufend geliefert.

Bei der Priorisierung folgt Sachsen dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, wonach die Empfehlung der Ständigen Impfkommission zu den prioritär zu impfenden Personengruppen von allen Ländern und vom Bund als einheitliche Regelung anzuwenden ist. Die Ständige Impfkommission hat gemeinsam mit der Leopoldina und dem Deutschen Ethikrat eine Liste zu prioritär zu impfenden Personen erarbeitet. Das Dokument ist im Entwurfsstadium und wird in dieser Woche finalisiert. Konkret bedeutet dies, dass diejenigen zu impfen sind, die bei einer Erkrankung das höchste Risiko für Tod und schwere Erkrankung haben. Risikofaktoren wie hohes Lebensalter und Vorerkrankungen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Weiterhin prioritär zu impfen sind diejenigen, die Coronavirus-Erkrankte versorgen und sich dabei selbst einem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen, also beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von stationären oder ambulanten Einrichtungen sowie der Altenpflege.

Die Sicherheit der Patienten steht an erster Stelle. Aus diesem Grund darf die Impfung nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen. Dadurch ist sichergestellt, dass bei möglichen Nebenwirkungen, wie z.B. allergischen Reaktionen, schnell gehandelt werden kann.. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und die Gesundheitsämter sind eingebunden. Wie viele Ärzte und medizinisches Personal notwendig sind, um die Impfungen durchzuführen, kann erst dann berechnet werden, wenn dem Freistaat Sachsen bekannt ist, in welcher Zeit der Impfstoff geliefert wird.

Alle Informationen rund um die Corona-Pandemie unter www.coronavirus.sachsen.de.

2020-12-08

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