Digitaler Widerruf von Online-Verträgen
Ab dem 19. Juni 2026 können Verbraucher Online-Verträge direkt auf den Websites der Anbieter widerrufen. Dies soll die Nutzerfreundlichkeit im digitalen Einkauf erhöhen und helfen, bestehende Verbraucherrechte besser auszuüben.
Ein Online-Vertrag ist meist schnell abgeschlossen, der Widerruf dagegen oft umständlich. Ab dem 19. Juni 2026 sind Unternehmen verpflichtet, auf ihrer Website eine gut sichtbare digitale Widerrufsfunktion anzubieten. Der sogenannte Widerrufsbutton ermöglicht es, einen online geschlossenen Vertrag direkt auf der Website des Anbieters zu widerrufen. Diese Regelung ist Teil einer EU-Richtlinie und wird im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Ziel ist es, die Ausübung bestehender Verbraucherrechte zu erleichtern.
„Wer einen Vertrag online mit wenigen Klicks abschließen kann, sollte ihn genauso einfach widerrufen können. Der neue Widerrufsbutton beseitigt unnötige Hürden und stärkt die Verbraucherrechte im digitalen Alltag“.
Stefanie Siegert, Verbraucherzentrale Sachsen
Die Pflicht zur Bereitstellung gilt für alle Online-Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Betroffen sind etwa Online-Käufe, Streaming-Abonnements und digitale Dienstleistungen. Verbraucher können weiterhin innerhalb der gesetzlichen Frist von in der Regel 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Neu ist, dass dies auch direkt über die Website des Anbieters möglich sein muss, wobei die Funktion klar beschriftet sein muss, etwa mit „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“.
Rechtsberatung und Probleme mit dem Widerrufsbutton
Unternehmen dürfen den Widerrufsbutton nicht mit dem Kündigungsbutton verwechseln, da diese zwei unterschiedliche Funktionen haben. Wer Probleme hat, etwa weil ein Anbieter keinen ordnungsgemäßen Widerrufsbutton bereitstellt oder einen Widerruf zu Unrecht ablehnt, kann sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Termine für eine Rechtsberatung können online oder telefonisch über das Servicetelefon vereinbart werden.
Laut Verbraucherzentrale Sachsen wird genau beobachtet, ob Unternehmen die Pflicht zur Bereitstellung des Widerrufsbuttons erfüllen und Rechtsverstöße entsprechend verfolgt.
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