- Dienstag, 24 Juni 2025, 09:47 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.
Kindergeld auch nach dem Schulabschluss möglich
Worauf Eltern achten sollten
Nach dem Schulabschluss ist vor dem nächsten Schritt, doch nicht immer folgt direkt eine Ausbildung oder ein Studium. Was viele nicht wissen: Auch nach dem 18. Geburtstag kann weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Welche Voraussetzungen dafür gelten und wie sich die Unterlagen ganz bequem online einreichen lassen.

Das Ende der Schulzeit markiert für viele junge Menschen einen wichtigen Übergang und für Eltern stellt sich die Frage, ob weiterhin Kindergeld gezahlt wird. Grundsätzlich endet der Anspruch mit dem 18. Lebensjahr. Doch auch danach gibt es in vielen Fällen weiterhin Zahlungen durch die Familienkasse – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt.
So besteht ein Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum aufnimmt. Sogar eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wird berücksichtigt, zum Beispiel, wenn sich der Ausbildungsbeginn verzögert oder das Studium nicht sofort startet.
Auch bei Wartesemestern und Freiwilligendiensten
Verzögert sich der nächste Ausbildungsabschnitt unverschuldet länger als vier Monate, bleibt der Anspruch bestehen, wenn das Kind nachweislich aktiv nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz sucht oder bereits auf den Beginn einer Ausbildung wartet. Entscheidend ist dabei, dass es sich um den nächstmöglichen Start handelt.
Eltern sollten entsprechende Nachweise wie Bewerbungsunterlagen, Studienplatzzusagen oder Schulbescheinigungen bereithalten. Auch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder der Bundesfreiwilligendienst berechtigen weiterhin zum Bezug von Kindergeld.
Bei Arbeitsuche nicht vergessen: Meldung bei der Agentur für Arbeit
Hat das Kind nach dem Schulabschluss noch keine konkreten Pläne, kann es sich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend melden. Auch dann kann ein Kindergeldanspruch bestehen – allerdings nur, wenn die Meldung ordnungsgemäß erfolgt.
Unterlagen online übermitteln
Damit die Zahlungen nicht unterbrochen werden, ist es wichtig, die weiteren Pläne des Kindes rechtzeitig der Familienkasse mitzuteilen. Die Bundesagentur für Arbeit bietet hierfür ein komfortables Online-Angebot. Über die Webseite lassen sich Schulbescheinigungen, Ausbildungs- oder Studiennachweise sowie Bewerbungsunterlagen einfach und schnell übermitteln.
Eltern, deren Kinder gerade den Schulabschluss gemacht haben, sollten sich frühzeitig informieren und entsprechende Nachweise bereithalten. So lässt sich der Anspruch auf Kindergeld nahtlos sichern, auch über das 18. Lebensjahr hinaus.
Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de.