- Montag, 20 April 2026, 11:48 Uhr | Lesezeit ca. 2 Min.
Teure Haustürgeschäfte sorgen im Vogtland für Streit – Verbraucherschützer sehen große Lücken
Nach gescheiterten Klagen fordert die Verbraucherzentrale Sachsen strengere Regeln zum Schutz vor überteuerten Verträgen
Haustürgeschäfte rund um Partnervermittlungen stehen seit Jahren in der Kritik. Trotz mehrerer Gerichtsverfahren sieht die Verbraucherzentrale Sachsen weiterhin deutliche Schwächen im Verbraucherschutz. Besonders problematisch: Verträge werden oft unter Druck abgeschlossen – mit teils erheblichen finanziellen Folgen für Betroffene.

Klagen ohne Erfolg – Verfahren endgültig abgeschlossen
Die Verbraucherschützer hatten Ende 2024 rechtliche Schritte gegen die Geschäftspraktiken der Kleeblatt E&M GmbH eingeleitet. Dabei ging es unter anderem um aus ihrer Sicht überhöhte Preise.
Die Gerichte entschieden jedoch gegen die Verbraucherzentrale:
- Die Unterlassungsklage wurde vom Oberlandesgericht Dresden als unzulässig abgewiesen. Auch der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung und ließ keine weitere Prüfung zu.
- Auch die Gewinnabschöpfungsklage blieb erfolglos. Das Landgericht Leipzig wies sie als unbegründet zurück, die Berufung wurde später ebenfalls vom Oberlandesgericht Dresden verworfen.
Nach diesen Entscheidungen wurde auch der Aufruf zur Sammelklage beendet.
Verbraucherschützer sehen weiterhin große Probleme
Für die Verbraucherzentrale Sachsen ist das Thema damit keineswegs abgeschlossen. Im Gegenteil: Die Urteile zeigen aus ihrer Sicht, dass bestehende gesetzliche Regelungen nicht ausreichen.
Besonders kritisch sehen die Verbraucherschützer Situationen, in denen Verträge direkt in der eigenen Wohnung abgeschlossen werden. Gerade ältere Menschen geraten dabei häufig unter Druck und unterschreiben vorschnell. Im Nachhinein stellen sich viele dieser Verträge als teuer oder nachteilig heraus.
Ein weiteres Problem: Widerrufsrechte werden in solchen Fällen oft faktisch ausgehebelt.
Forderung nach klaren gesetzlichen Regeln
Um Verbraucher besser zu schützen, fordert die Verbraucherzentrale Sachsen konkrete Änderungen im Gesetz:
- Verträge bei Haustürgeschäften sollen erst nach einer verpflichtenden Bedenkzeit wirksam werden – etwa durch eine schriftliche Bestätigung nach einigen Tagen
- Ein Verzicht auf das gesetzliche Widerrufsrecht soll in solchen Situationen grundsätzlich ausgeschlossen werden
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Entscheidungen nicht unter Druck getroffen werden.
Behörden sollen stärker eingreifen
Neben gesetzlichen Anpassungen fordern die Verbraucherschützer auch ein konsequenteres Vorgehen der Behörden. Geschäftsmodelle dieser Art müssten genauer geprüft und mögliche Verstöße schneller verfolgt werden.
Trotz abgeschlossener Gerichtsverfahren bleibt das Thema damit aktuell – und betrifft nicht nur Partnervermittlungen, sondern zahlreiche Haustürgeschäfte.







