Lieferprobleme und versprochene Rückzahlungen
Der Umzug ist geplant, der Mietvertrag geschlossen, die Freude auf die bereits angezahlte Küche groß und dann: nur Ärger. Liefertermine werden verschoben, die Küche wird nicht geliefert und Anzahlungen, selbst nach bestätigter Stornierung, nicht zurückgezahlt. Mehrere Verbraucher haben sich deshalb mit Beschwerden zum Möbel Markt Oelsnitz an die Verbraucherzentralen in Auerbach und Plauen gewandt.
Wie langwierig solche Probleme sein können, zeigt der Fall von Frau L.: Sie kaufte im September 2025 eine Küche, die nach ihren Angaben erst Mitte März 2026 eingebaut wurde. Anschließend stellte sie zahlreiche Mängel fest. Vereinbarte Termine zur Nachbesserung seien wiederholt verschoben worden.
„Nach monatelangen Problemen mit Lieferung und Mängelbeseitigung sollte zumindest eine vereinbarte Rückabwicklung zuverlässig funktionieren.“
Heike Teubner, Leiterin der Beratungsstelle in Auerbach
Frau L. erklärte nach langem Hin und Her schließlich den Rücktritt vom Kaufvertrag. Nach ihrer Schilderung bestätigte das Unternehmen die Rückabwicklung und sagte die Rückzahlung des bereits gezahlten Geldes innerhalb von zwei Wochen zu. Auch telefonisch sei die Zahlung später noch einmal im Beisein eines Zeugen bestätigt worden. Doch auch diese Frist verstrich, ohne dass das Geld einging.
Rechtliche Möglichkeiten für Betroffene
Auch in der Beratungsstelle in Plauen zeigt sich ein ähnliches Bild: Herr B. kaufte im Möbel Markt Oelsnitz eine Küche im Wert von rund 10.000 Euro und zahlte dafür bereits 6.000 Euro an. Die Lieferung war ursprünglich für Juni vorgesehen, bis heute hat er die Küche nicht erhalten.
Nach Angaben des Betroffenen wurde ihm eine Entschädigung in Höhe von 80 Prozent der Anzahlung durch den Hersteller angeboten, vorausgesetzt, man könne nicht bis September liefern. Doch weder Küche noch Entschädigung gingen ihm zu. Auch auf seine Stornierung erfolgte keine Reaktion, teilt die Verbraucherzentrale mit.
„Gerade wenn sich Lieferungen verzögern, ist es wichtig, alle Unterlagen und Vereinbarungen sorgfältig zu dokumentieren. Werden Fristen nicht eingehalten, können Verbraucher das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückzahlung ihres Geldes verlangen“, sagt Jasmin Trautloft, Leiterin der Beratungsstelle in Plauen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt Betroffene bei der rechtlichen Einordnung ihrer individuellen Situation und prüft, welche Ansprüche gegenüber dem Unternehmen in Betracht kommen.
Verbraucher sollten dafür möglichst ihren Vertrag, Zahlungsnachweise und den bisherigen Schriftverkehr zur Beratung mitbringen. Beratungstermine können online oder telefonisch unter 0341 696 2929 vereinbart werden.
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