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Online-Vermittler-Portale krempeln die Wirtschaft um

ChaosVermittler-Portale im Internet sollen das Leben insbesondere in Großstädten einfacher und bequemer machen. Dabei waren am Anfang bei einigen Portalen viele Rechtsfragen noch ungeklärt. Ein Überblick über Online-Portale in verschiedenen Bereichen:

Uber – Der private Fahrdienst-Vermittler

Uber ist ein privater Fahrdienstvermittler, bei dem Kunden über eine Smartphone-App einen Mietwagen mit Chauffeur buchen können. Die Fahrten werden von selbstständigen Mietwagenanbietern übernommen, die an Uber eine Gebühr pro vermittelter Fahrt bezahlen. Der Fahrdienstermittler hat insbesondere am Anfang die Gemüter erhitzt und wurde kurzfristig verboten. So hatte beispielsweise das Landgericht Frankfurt den deutschen Ableger des amerikanischen Start-Ups nach Angaben der Zeitung DIE WELT im vergangenen Herbst den Betrieb in Deutschland untersagt. Grund: Die von Uber beauftragten Fahrer und ihre Fahrzeuge entsprächen nicht den gesetzlichen Anforderungen der Personenbeförderung. Nach einem kurzfristigen Verbot ist Uber in deutschen Städten wieder unterwegs.

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Gesetzliche Auflagen zur Personenbeförderung in Deutschland

Wer hierzulande Personen in PKW befördern möchte und dies gewerblich ausübt, muss eine Fülle an Auflagen erfüllen. Das Taxigeschäft zählt zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), es ist somit ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Gewerbliche Fahrer benötigen einen Personenbeförderungsschein, die Fahrzeuge müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen und sind jedes Jahr dem TÜV zu unterziehen. Ferner ist die Konzession zum Betrieb des Taxigeschäfts ebenfalls gesetzlich geregelt.

UberX – Nur noch Fahrer mit Personenbeförderungsschein

Taxifahrer und Verbände hatten kritisiert, dass bei Uber zu Beginn Privatleute ohne Personenbeförderungsschein die Fahrten übernommen hätten. Das US-Startup hat auf die Kritik reagiert und vermittelt über UberX ausschließlich Fahrten von Chauffeur-Unternehmen, die eine Konzession besitzen. Rechtliche Bedenken hinsichtlich der Beförderung, Versicherungsfragen sowie Sicherheitsbedenken bei den Fahrzeugen sind somit ausgeräumt.

Die Fahrer sind laut FOCUS rechtlich gesehen sogenannte „Mietwagenunternehmer“. Da sie einen umfassenden Anforderungskatalog erfüllen müssen, bleibe das Angebot an entsprechenden Mietwagen an vielen Orten überschaubar. Uber will interessierte Fahrer finanziell unterstützen, damit mehr Privatleute die bürokratischen Hürden überwinden und fortan als konzessionierter Fahranbieter arbeiten können. Neben der finanziellen Unterstützung greift Uber den potentiellen Mietwagenunternehmern logistisch unter die Arme, indem benötigte Unterlagen für das Bestehen der theoretischen Prüfungen bereitgestellt werden.

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AirBnB – Private Vermittlung von Unterkünften

Es gibt zahlreiche Vermittler für private Ferienwohnungen. Eine bekannte Plattform, die sich seit einigen Jahren etabliert hat, ist AirBnB. Mittlerweile können Nutzer in der Datenbank in mehr als 35.000 Städten weltweit eine Unterkunft suchen. Die Registrierung erfolgt schnell und unkompliziert, nach der Eingabe einiger Daten und dem Hochstellen von Fotos ist das Profil erstellt. Finanziert wird die Vermittlungsplattform über Gebühren. In diesem Fall entrichten sowohl Gastgeber und Gast eine Servicegebühr.

In diesem Zusammenhang lautet eine zentrale Frage: Darf eine Wohnung in einer Stadt dauerhaft als private Ferienunterkunft vermietet werden? In zwei deutschen Großstädten wird dieser Fall unterschiedlich geregelt. In Berlin greift seit Mai 2014 ein sogenanntes Zweckentfremdungsverbot. Dieses schreibt vor, dass in allen Stadtbezirken für die Vermietung einer privaten Unterkunft als Ferienwohnung eine Erlaubnis einzuholen ist. In Hamburg gilt diese Beschränkung nicht, dort können private Vermieter mit Hauptwohnsitz ihre Wohnung vermieten.

Wer haftet im Falle eines Schadens?

Entsteht in der Wohnung des jeweiligen Gastgebers ein Schaden, greife die sogenannte „Gastgeber-Garantie“, diese decke Schäden bis zu einer Summe von 700.000 Euro Schaden ab, ersetze allerdings nicht die Haftpflicht- und Hausratsversicherung des Vermieters. AirBnB empfehle aus diesem Grund, wertvolle Gegenstände vor der Vermietung der Wohnung in Sicherheit zu bringen. Im Falle von gewöhnlichen Schäden, beispielsweise am Bett oder an anderen Möbelstücken, zahle die Haftpflichtversicherung des Gastes. Online-Vermittler-Portale sind auch in anderen Bereichen aktiv, z.B. bei der Vermittlung von Haushaltshilfen.

Haushaltshilfen arbeiten meistens schwarz

In etwa jedem zehnten deutschen Haushalt arbeitet einer Forsa-Umfrage zufolge eine Putzhilfe. In nur 36 Prozent der Fälle ist diese auch angemeldet, Experten vermuten, dass die Dunkelziffer bei der Schwarzarbeit noch deutlich höher liege. Laut der Umfrage, die von der Minijob-Zentrale in Essen in Auftrag gegeben wurde, beschäftigen die Menschen in Westdeutschland mehr Putzhilfen als die Haushalte in den neuen Bundesländern. Aus der Umfrage lässt sich zudem ableiten, dass die Mehrheit der privaten Arbeitgeber über 60 Jahre alt ist. Eine zuverlässige und kompetente Haushaltshilfe zu finden, kann sich mitunter als schwierig erweisen, dies ist der Ansatzpunkt für das Geschäftsmodell von Online-Putzdienstvermittlern.

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Online-Portale vermitteln Putzhilfen

Verschiedene Anbieter vermitteln Putzhilfen über ihre jeweilige Plattform und erhalten im Gegenzug eine Gebühr von den Reinigungskräften. Hierzulande wird dieses Modell unter anderem von der Firma Helpling umgesetzt.

Bei der Buchung über die Online-Plattform können Nutzer 20 Prozent des Rechnungsbetrags als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen, weiteres Sparpotenzial bieten Helpling Gutscheine auf Rabattzauber.de. Das Portal vermittelt auch pflegenden Angehörigen eine Haushaltshilfe, um sie zu entlasten. Den Alltag einfacher zu gestalten, ist auch der Ansatzpunkt für das Start-Up, dessen Geschäftsidee im Folgenden erläutert ist.

Online-Lebensmittelhändler Shopwings stoppt Geschäft in Deutschland

Das Start-Up „Shopwings“ hat sein Geschäft auf Eis gelegt. Acht Monate war der Online-Händler in München und Berlin aktiv, jetzt wolle das Unternehmen seinen Fokus auf andere Länder richten. Die Geschäftsidee des jungen Unternehmens klang ambitioniert: Per Mausklick solle das Einkaufen einfach und bequem gestaltet werden können. Die Waren sollen vom Supermarkt innerhalb von spätestens zwei Stunden direkt vor die Haustür geliefert werden. Das Hauptarbeitsgerät ist das Smartphone, auf diesem ist eine digitale Einkaufsliste gespeichert und es protokolliert jeden Arbeitsschritt des Einkäufers. Hierbei handelt es sich um einen Selbstständigen, der sogenannte „Shopper“ muss sämtliche Kosten für Sprit, Versicherung und die mobile Datenrate für das Smartphone selbst tragen.

Gescheitert sei das Start-Up aufgrund der Preisgestaltung, da es die Waren mit Aufschlag verkaufte und zudem eine Liefergebühr verlangte. Des Weiteren müssen Lebensmittelhändler seit Dezember 2014 detaillierte Angaben zu Inhaltsstoffen und Herkunft der Produkte machen. Dieser Aufwand habe sich nicht gelohnt. Dieses Beispiel zeigt, dass bei den Online-Vermittler-Portalen nicht jede Geschäftsidee funktioniert.

2015-08-24, 22:56:24

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